Fahrtzeit ist Arbeitszeit: 2,25 Millionen Beschäftigte betroffen
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Zahl der offenen Stellen in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren gefallen. Im zweiten Quartal 2026 sank das Stellenangebot um 3,9 Prozent. Gegenüber dem Frühjahr 2022 beträgt der Rückgang sogar 39 Prozent. Nur 6 von 38 untersuchten Berufsfeldern verzeichneten ein Wachstum.
Spitzenreiter ist die Zahnmedizin mit einem Plus von 25,3 Prozent. Auch Therapie und Medizintechnik legten um jeweils 3,6 Prozent zu. Der Rest? Flaute. Besonders die breite Masse der Berufe leidet unter der Zurückhaltung der Arbeitgeber.
Weniger Lohnplus für Beschäftigte
Auch beim Geld wird der Druck spürbar. Das Nominallohnwachstum sank von 3,4 auf 2,8 Prozent. Bleibt die Inflation im Spiel, bleibt den Arbeitnehmern ein Reallohnplus von gerade einmal 0,2 bis 0,4 Prozent. Die Wirtschaftsprognose für 2026 wurde auf 0,5 Prozent BIP-Wachstum nach unten korrigiert.
Trotz der Abkühlung: In Nischen wie Steuerberatung oder digitalem Vertrieb locken Unternehmen weiter mit Remote-Modellen und flexiblen Arbeitszeiten. Der Kampf um Fachkräfte ist nicht vorbei – er wird nur spezifischer.
Schluss mit Vertrauensarbeitszeit: Neue Regeln kommen
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Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sorgt für den nächsten Umbruch. Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen – und zwar auch bei Vertrauensarbeitszeit. Das betrifft vor allem Homeoffice und mobile Arbeit.
Die Übergangsfristen sind gestaffelt: Ein Jahr für alle Betriebe, zwei Jahre für Firmen unter 250 Mitarbeitern, bis zu fünf Jahre für Kleinstbetriebe unter 50 Beschäftigten. Ganz ausgenommen: Unternehmen mit maximal 10 Angestellten sowie leitende Angestellte. Zusätzlich wird der Ausgleichszeitraum für die 48-Stunden-Woche von sechs auf vier Monate verkürzt. Arbeitgeberverbände laufen bereits Sturm gegen die neuen Bürokratielasten.
Fahrtzeit ist Arbeitszeit – mit einer Ausnahme
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2025 (C-110/24) sorgt für zusätzliche Klarheit – und Kosten. Fahrten vom Betriebssitz zu wechselnden Einsatzorten gelten demnach als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber den Rahmen vorgibt. Das betrifft in Deutschland Millionen Beschäftigte: 1,8 Millionen im Bau und in der Gebäudereinigung, rund 450.000 im Pflege-Außendienst.
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Die finanzielle Sprengkraft liegt im Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro pro Stunde. Wird die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit gewertet, kann der effektive Stundenlohn darunter fallen. Bei täglichen Sammelfahrten von 80 bis 90 Minuten drohen Nachzahlungsansprüche von bis zu 400 Euro pro Monat.
Wichtig: Der normale Arbeitsweg zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte bleibt weiterhin Freizeit. Die neue Regelung greift nur dort, wo der Arbeitgeber die Fahrt organisiert oder die Tätigkeit erst durch den Kundenbesuch möglich wird. Juristen raten, bestehende Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen zu prüfen – trotz dreijähriger Verjährungsfrist können Ansprüche durch vertragliche Regelungen früher verfallen.
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