Fahrzeit-Urteil, Millionen

Fahrzeit-Urteil: 2,4 Millionen Arbeitnehmer erhalten Mehrkosten

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Aktuelle EU-Urteile definieren Fahrzeit als Arbeitszeit und stärken Datenschutzrechte. Unternehmen müssen Verträge und Prozesse anpassen.

EU-Rechtsprechung: Neue Regeln für Arbeitszeit und Datenschutz
Moderne Büroatmosphäre mit Laptop-Arbeitsplatz und angedeuteten EU-Flaggen im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die europäische Rechtsprechung verändert grundlegend, wie Unternehmen in der EU arbeiten müssen. Aktuelle Entscheidungen betreffen Arbeitszeit, Datenschutz und grenzüberschreitende Dienstleistungen. Für Firmen bedeutet das: Verträge und interne Abläufe müssen auf den Prüfstand.

Fahrzeit wird zur Arbeitszeit

Ein Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) sorgt für Klarheit bei Beschäftigten ohne festen Dienstsitz. Die Hin- und Rückfahrt im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten gilt als Arbeitszeit – wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Fahrt muss integraler Bestandteil der Tätigkeit sein, der Arbeitgeber bestimmt den Rahmen, und der Beschäftigte hat keine freie Zeitverfügung.

Das betrifft Millionen Arbeitnehmer. Branchenanalysen zufolge sind rund 1,8 Millionen Beschäftigte im Bau und in der Gebäudereinigung betroffen, dazu 130.000 Landschaftsgärtner und 450.000 Pflegekräfte im Außendienst. Die Fahrzeit muss zwar nicht automatisch voll vergütet werden, fließt aber in die Mindestlohnberechnung ein.

Ab Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro. Bei täglich 80 Minuten Fahrzeit können monatliche Mehrkosten von bis zu 400 Euro pro Mitarbeiter entstehen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Die Neufassung der EU-Entsenderichtlinie von 2018 setzt das Prinzip der Lohngleichheit durch. Klagen aus Polen und Ungarn scheiterten – die Richtlinie gilt für Hunderttausende entsandte Arbeitnehmer.

Die Regelung sieht eine Befristung der Entsendung auf 12 Monate vor, unter bestimmten Voraussetzungen sind 18 Monate möglich. Entscheidend für die Kalkulation: Kosten für Reise und Unterkunft dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Das soll Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindern.

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Datenschutz: Neue Spielregeln für Unternehmen

Gleich mehrere Urteile stärken die Rechte von Verbrauchern und Beschäftigten. Der Europäische Gerichtshof stellte am 10. Februar 2026 (C-97/23 P) klar: Verbindliche Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sind anfechtbar. Unternehmen wie WhatsApp Ireland können damit gegen Geldbußen vorgehen, die auf solchen Beschlüssen basieren.

Der Bundesgerichtshof folgte der EuGH-Linie: Bereits ein geringer DSGVO-Verstoß kann einen Entschädigungsanspruch begründen. Werden Dokumente an den falschen Empfänger versendet, gilt der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten als ersatzfähiger Schaden.

Klare Regeln für den Onlinehandel

Ein Urteil vom 26. März 2026 (C-62/25) schafft Transparenz bei Bearbeitungspauschalen. Solche Gebühren bei Unterschreiten eines Mindestbestellwerts gelten nicht als Teil des Verkaufspreises – vorausgesetzt, sie werden klar angegeben und bleiben für den Verbraucher durch eine Erhöhung des Bestellwerts vermeidbar.

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Entlastung für Krankenhäuser

Für Betreiber von Gesundheitseinrichtungen gibt es gute Nachrichten. Der EuGH erlaubt den Vorsteuerabzug für gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen. Das erleichtert Investitionen in medizinische Infrastruktur und Medizintechnik. Finanzexperten sehen darin eine Chance, besonders für kleinere Einrichtungen.

Gleichzeitig steigen die Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die EU-CER-Richtlinie verpflichtet Unternehmen in elf Sektoren – darunter Energie, Transport und Gesundheit – zu Hintergrundüberprüfungen für Personal in sensiblen Positionen. Das gilt auch für externe Dienstleister.

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