Fahrzeiten, EuGH-Urteil

Fahrzeiten: EuGH-Urteil sichert Millionen bis zu 400 Euro Nachzahlung

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 09:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Europäische Gerichtshof stuft Fahrten vom Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten als vergütungspflichtige Arbeitszeit ein. Betroffene können monatlich bis zu 400 Euro nachfordern.

EuGH-Urteil: Fahrzeit zum Einsatzort ist voll bezahlte Arbeitszeit
Ein Handwerker in Warnkleidung geht morgens zu einem Firmenwagen auf einer Baustelle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Millionen Beschäftigte haben Anspruch auf Nachzahlungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt: Fahrten von einem Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten sind voll zu vergütende Arbeitszeit. Branchenexperten rechnen mit monatlichen Nachzahlungen von bis zu 400 Euro pro Arbeitnehmer.

Wer genau betroffen ist

Das Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) gilt für alle Berufsgruppen ohne festen Arbeitsplatz. Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestimmt Treffpunkt, Fahrzeug und Abfahrtszeit verbindlich. Dann steht der Beschäftigte während der Fahrt nicht frei über seine Zeit – er arbeitet.

Der normale Weg von der Wohnung zum Sammelpunkt bleibt dagegen Privatsache. Diese Unterscheidung ist zentral: Das europäische Arbeitsrecht kennt nur Arbeitszeit oder Ruhezeit. Eine unbezahlte Grauzone für Wegezeiten gibt es nicht mehr.

Bau, Pflege und Handwerk besonders betroffen

Die Entscheidung trifft Millionen. Rund 933.000 Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe sind betroffen, 443.000 in der ambulanten Pflege und 130.000 in Gebäudereinigung und Landschaftsbau. Auch IT-Außendienst, Consulting und Breitbandausbau zählen dazu.

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Die bisher in Deutschland übliche Belastungstheorie des Bundesarbeitsgerichts ist damit überholt. Früher argumentierten Arbeitgeber oft: Wer nicht aktiv arbeitet, bekommt weniger oder gar nichts. Jetzt zählt allein die zeitliche Inanspruchnahme durch den Chef.

Bis zu 400 Euro Nachzahlung pro Monat

Die finanziellen Folgen sind enorm. Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro – unbezahlte Fahrzeiten unterschreiten diese Grenze schnell. Bei 80 bis 90 Minuten täglicher Fahrt entstehen Ansprüche von rund 20 Euro pro Tag. Hochgerechnet sind das bis zu 400 Euro im Monat.

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Arbeitnehmer können diese Beträge rückwirkend fordern – die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Allerdings: Fachanwälte raten zur genauen Prüfung des Arbeitsvertrags. Viele Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen. Wer die verpasst, verliert seine Ansprüche trotz klarer EuGH-Vorgaben.

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