Familienpflegezeit, Beirat

Familienpflegezeit: Beirat stellt konkrete Überlegungen zur Reform vor

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Beirat skizziert Reformziele; Angehörigenpflege bindet laut Berechnungen 184.000 Vollzeitäquivalente im Jahr 2026.
Ein ruhiges, sonnendurchflutetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel, das eine Atmosphäre von häuslicher Pflege und Ruhe ausstrahlt. Illustration mit AI erstellt.

Der Unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat am 5. November 2026 in seiner 33. Sitzung im Bundesbildungs- und -familienministerium konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung der Reform der Familienpflegezeit vorgestellt.

An dem Treffen nahm auch Bundesministerin Karin Prien teil. Als zentrale Ziele der Reform nannte die Ministerin eine zeitliche Entlastung, eine wirksame Unterstützung bei der konkreten Pflegesituation sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen und Männern.

Wissenschaftliche Grundlagen für die Reform

Grundlage für die vorgestellten Überlegungen bilden zwei vom Ministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchungen, die zeitnah veröffentlicht werden sollen. Dazu zählt die Erhebung „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Deutschland 2026“ des Instituts für Demoskopie Allensbach unter Leitung von Prof. Renate Köcher.

Eine weitere Untersuchung unter dem Titel „Männer zwischen Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege“ von Prof. Simone Leiber entstand auf Initiative des Beirats. Beide Arbeiten sollen vertiefte Daten liefern, wie Erwerbstätigkeit und häusliche Betreuung besser miteinander verzahnt werden können.

Wachsender Ausfall von Arbeitskräften durch Angehörigenpflege

Wie dringlich Anpassungen bei den Rahmenbedingungen sind, unterstreichen auch Berechnungen aus der Arbeitsmarktforschung. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung fallen auf dem deutschen Arbeitsmarkt rechnerisch rund 185.000 Vollzeitkräfte aus, weil Menschen pflegebedürftige Angehörige betreuen.

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Nach Angaben der Arbeitsmarktexpertin Michaela Hermann entspricht dies jährlich 180.000 Vollzeitäquivalenten, für 2026 rechnerisch 184.000 Vollzeitäquivalenten. Bis zum Jahr 2045 soll dieser Verlust um knapp 25 Prozent auf 229.000 ansteigen.

Gemeinsame Daten der Bertelsmann Stiftung und des Forschungsinstituts Prognos verdeutlichen die Dimension der häuslichen Versorgung: Im Jahr 2023 gab es in Deutschland rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5. Davon wurden etwa 75 Prozent beziehungsweise 4,6 Millionen Betroffene von Angehörigen zu Hause betreut, was 8,7 Prozent der Personen im Erwerbsalter entsprach.

Für das Jahr 2026 werden rund 5,2 Millionen informell Pflegende prognostiziert, bis 2045 sogar etwa 6,4 Millionen, was 13,3 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter ausmachen würde.

Die Hauptlast tragen gegenwärtig Frauen, die 63 Prozent der Pflegenden stellen und wöchentlich im Schnitt sechs Stunden mehr Zeit für die Betreuung aufwenden. Bis 2045 könnten Prognosen zufolge rund 580.000 Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sein, was 75 Prozent des prognostizierten Verlusts ausmacht.

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Als notwendige Maßnahmen nennen die Verfasser flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, einen besseren Zugang zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, die Absicherung finanzieller Risiken sowie eine gerechtere Verteilung der Pflegeaufgaben zwischen den Geschlechtern.

Kontroverse um das parallel beratene Pflegeneuordnungsgesetz

Die Diskussion über die Familienpflegezeit fällt in eine Phase intensiver gesundheitspolitischer Weichenstellungen. Ebenfalls am 5. November 2026 beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Pflegeneuordnungsgesetz.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann warnte dabei vor einem drohenden Defizit der Pflegeversicherung von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2027, sollte keine Gegensteuerung erfolgen; Berechnungen der AOK beziffern das Finanzierungsloch auf mehr als 7,6 Milliarden Euro.

Die Pläne zur Beitragsstabilisierung sehen unter anderem vor, den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat in Pflegegrad 1 zu streichen und die Verhinderungspflege nicht mehr als eigene Leistung fortzuführen. Gewerkschaften und Sozialverbände übten daran deutliche Kritik.

Vertreter von ver.di sowie der Organisationen wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V. warnten vor einer übermäßigen Belastung häuslich Pflegender. Minister Linnemann kündigte daraufhin an, bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen nachbessern zu wollen.

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