Ferienjobs, Arbeitgeber

Ferienjobs: Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen bei falscher Einstufung

29.06.2026 - 18:03:49 | boerse-global.de

Arbeitgeber riskieren bei falscher Einstufung von Ferienjobbern hohe Nachzahlungen. Neue Regeln und Grenzen ab 2026 erschweren die Beschäftigung.

Sommerjobs 2026: Hohe Fallstricke bei Ferienarbeit und Minijobs
Ferienjobs - Ein Kalenderblatt mit Sommerdaten, umgeben von kleinen Figuren, die verschiedene Arbeitnehmer und rechtliche Dokumente darstellen. 29.06.2026 - Bild: ĂĽber boerse-global.de

Die rechtlichen Fallstricke sind jedoch enorm. Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen.

Gefahr bei Lohn und Einstufung

Ferienjobs sind rechtlich befristete Dienstverhältnisse, warnt Martin Müller vom ÖGB. Daraus folgt: Anspruch auf Kollektivvertrags-Lohn plus anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ein häufiger Fehler: Arbeitgeber stufen Mitarbeiter fälschlich als Praktikanten ein, um Lohnkosten zu drücken. Doch echte Praktika dienen der Ausbildung. Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich um ein meldepflichtiges Arbeitsverhältnis.

Besonders heikel wird es bei Minderjährigen. Überstunden sind für sie grundsätzlich tabu. Zudem müssen Jugendliche korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet sein – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.

Die Grenzen der GeringfĂĽgigkeit

Seit Jahresbeginn 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das wirkt sich direkt auf Minijobs aus. Ein gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze ist nur begrenzt erlaubt: Maximal zweimal im Jahr darf das Entgelt bis auf 1.206 Euro steigen (Vorjahr: 1.112 Euro), ohne dass die Versicherungsfreiheit entfällt.

Wichtig: Urlaubsvertretungen gelten als planbar, nicht als unvorhersehbar. Überschreitet die Vertretung die Grenze, tritt ab diesem Zeitpunkt die volle Versicherungspflicht ein. Alternativ können Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 20 Prozent erheben – sofern keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge fällig werden.

Wackelt die Minijob-Zukunft?

Eine Rentenkommission schlug Ende Juni vor, Minijobs stark einzuschränken. Künftig sollten sie vorrangig Schülern vorbehalten sein. Andere Minijobber müssten ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Unterstützung kommt von Wirtschaftsweisen wie Monika Schnitzer und der Gewerkschaft NGG. Die Gastronomie schlägt Alarm: Der Branchenverband Dehoga verweist auf rund 1,1 Millionen Minijob-Beschäftigte. Sie seien essenziell für die Flexibilität der Betriebe.

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Strengere Regeln bei KĂĽndigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschärfte im Frühjahr 2026 die Hürden für Arbeitgeber. Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige sind unwirksam – eine nachträgliche Einreichung ist ausgeschlossen. Der Zweite Senat bestätigte dies am 19. März, der Sechste Senat folgte im April.

Neben den Formalitäten rückt die Erholung der Belegschaft in den Fokus. Umfragen zeigen: Sechs von zehn Beschäftigten leisten vor dem Urlaub durchschnittlich acht Überstunden. Zwei Drittel sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar. Experten raten zu mentaler Distanz – für die langfristige Leistungsfähigkeit.

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Nachwuchs fördern trotz Regeln

Trotz der Komplexität bleibt die Nachwuchsförderung wichtig. In Schweinfurt starteten Ende Juni internationale Praktikumsprogramme in Landwirtschaft und Gesundheitswesen. Für Auszubildende in besonderen Lebenslagen – etwa Teilzeitausbildung während der Elternzeit – gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld ab 300 Euro. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dabei angerechnet.

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