Fernwärmepreise: Musterfeststellungsklage gegen E.ON vor Gericht
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 09:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vor dem Oberlandesgericht Hamm hat am Montag die mündliche Verhandlung über eine Musterfeststellungsklage gegen E.ON Energy Solutions begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht mit dieser Sammelklage gegen die Preisgestaltung des Energieversorgers vor, wobei der Verhandlungsbeginn für 13:00 Uhr angesetzt wurde. Im Zentrum des Verfahrens stehen Preisklauseln für Fernwärme, die nach Ansicht der Kläger die Kunden unangemessen benachteiligen.
Kritik an Kopplung an Gaspreis-Index
Der vzbv wirft E.ON vor, Preisformeln zu verwenden, die den Fernwärmepreis zu stark an die Entwicklung der Erdgaspreise koppeln. Den Angaben der Verbraucherschützer zufolge liegt das Marktelement in den beanstandeten Klauseln bei mehr als 60 Prozent.
Üblich und angemessen sei hingegen ein Anteil von rund 50 Prozent. Durch diese starke Bindung an den Gaspreis-Index seien die Arbeitspreise für Fernwärmekunden in der Vergangenheit massiv angestiegen.
Die Kläger verweisen auf drastische Preisentwicklungen in den letzten Jahren. So sei der Arbeitspreis in einem beispielhaften Fall im Zeitraum von 2020 bis 2022 von 6,18 auf 23,24 ct/kWh gestiegen.
Diese Erhöhung führte laut vzbv dazu, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 15.000 kWh in diesem Zweijahreszeitraum Mehrkosten von circa 3.500 Euro tragen musste. Der Verband spricht in diesem Zusammenhang von Steigerungen der Arbeitspreise um teilweise mehrere Hundert Prozent.
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E.ON weist Vorwürfe zurück
E.ON Energy Solutions wies die Anschuldigungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Vorfeld der Verhandlung zurück. Das Unternehmen hält an der Rechtmäßigkeit seiner Preisberechnungen fest.
Demgegenüber steht eine Einschätzung des Bundeskartellamts, das die Preisstrukturen in der Branche ebenfalls untersucht hat. Die Wettbewerbsbehörde stellte demnach fest, dass bei insgesamt vier Netzen ein zu schwaches Marktelement in den verwendeten Preisformeln enthalten sei.
Für betroffene Verbraucher bietet das laufende Verfahren die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Eine Anmeldung ist über das offizielle Verbandsklageregister möglich.
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Mit der Musterfeststellungsklage soll gerichtlich geklärt werden, ob die Preisänderungsklauseln von E.ON rechtmäßig sind oder ob Kunden Anspruch auf Entlastungen haben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm könnte somit richtungsweisend für eine Vielzahl von Fernwärmelieferverträgen des Energiekonzerns sein.
