Feuerwehr-Versicherung: UKH präzisiert Schutz für ehrenamtliche Kräfte
14.06.2026 - 18:42:17 | boerse-global.de
Die Regelungen betreffen sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Kräfte – und enthalten besondere Vorgaben für schwangere Feuerwehrfrauen.
Wann der Versicherungsschutz greift
Versichert sind alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) stehen. Voraussetzung: Die Dienste müssen offiziell angeordnet oder genehmigt sein.
Dazu zählen:
- Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienste
- Werkstättendienste und Tagungen
- Mitgliederwerbung und Öffentlichkeitsarbeit
Bei Alarmierungen beginnt der Schutz mit dem Durchschreiten der Außenhaustür. Beim Dienstsport fordert die UKH regelmäßige Durchführung in der Gruppe und die Verankerung im Dienstplan. In Zweifelsfällen prüft die Kasse jeden Fall einzeln.
Der Versicherungsschutz im Dienst ist eng an die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben geknüpft – dazu gehört auch die Dokumentation von Risiken. Dieser kostenlose Report liefert bewährte Hilfsmittel, die in der Praxis und vor Behörden standhalten. Warum erfahrene Sifas bei der Gefährdungsbeurteilung auf diese Vorlagen schwören
Strenge Regeln für schwangere Feuerwehrfrauen
Schwangere dürfen weiterhin für die Feuerwehr tätig sein – aber nur nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung. Ein generelles Verbot gilt für den Einsatz- und praktischen Übungsdienst. Der Grund: körperliche Belastungen und Unfallgefahren.
Die Richtlinien untersagen während der Schwangerschaft:
- Regelmäßiges Heben von Lasten über fünf Kilogramm
- Gelegentliches Heben von mehr als zehn Kilogramm
Als Alternativen nennt die Unfallkasse theoretische Schulungen, Objektbegehungen, Verwaltungsaufgaben oder die Arbeit in der Kleiderkammer. Die gesetzlichen Schutzfristen – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – sind strikt einzuhalten.
Besonders bei schwangeren Einsatzkräften unterschätzen Verantwortliche oft ihre gesetzlichen Pflichten zur individuellen Risikoanalyse. Kostenlose Checklisten und Vorlagen helfen Ihnen dabei, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen in kürzester Zeit zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: So erstellen Sifas Dokumente, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden
Land investiert Millionen in Feuerwehrtechnik
Parallel zu den versicherungsrechtlichen Klarstellungen betonte Innenminister Roman Poseck die finanzielle Unterstützung des Landes. Für 2026 wurden erneut über 21 Millionen Euro für Fahrzeuge und Baumaßnahmen bereitgestellt.
Bereits 2025 konnte das Ministerium über 90 Prozent der Förderanträge bewilligen. Das ermöglichte die Beschaffung von 134 Fahrzeugen und 58 Bauprojekten. Seit 2016 investierte Hessen damit insgesamt mehr als 200 Millionen Euro in die Feuerwehr-Infrastruktur.
Schutz vor Gewalt wird ausgebaut
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Einsatzkräfte vor Übergriffen. 2025 wurden in Hessen 181 Rettungskräfte und 23 Feuerwehrleute Opfer von Gewalt. Das gab die Landesregierung auf dem Hessentag in Fulda bekannt.
Bereits 2024 schnürte das Land ein Maßnahmenpaket. Zudem unterstützt Hessen Bestrebungen auf Bundesebene, das Mindeststrafmaß für Angriffe auf Einsatzkräfte von drei auf sechs Monate anzuheben.
Tödlicher Vorfall unterstreicht Präventionsbedarf
Die Notwendigkeit einer lückenlosen Absicherung zeigt ein aktueller Fall: Am 12. Juni verstarb ein 54-jähriger Feuerwehrmann aus dem Kreis Schleswig-Flensburg nach einer Belastungsübung unter Atemschutz.
Feuerwehren setzen daher vermehrt auf technische Hilfsmittel. In den Landkreisen Würzburg und Kitzingen erhielten Einsatzkräfte Mitte Juni spezielle Sichtschutzplanen. Sie sollen unberechtigte Fotoaufnahmen durch Passanten verhindern und die Privatsphäre von Unfallopfern schützen.
