Feuerwehrhäuser: DGUV schärft Grenzwert für Dieselabgase auf 0,05 mg/ m³
28.06.2026 - 04:31:08 | boerse-global.de
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat neue Leitlinien für den Umgang mit Dieselmotoremissionen in Feuerwehrhäusern veröffentlicht. Die Publikation FBFHB-027 soll Einsatzkräfte vor gesundheitlichen Risiken durch Dieselabgase schützen. Hintergrund sind die verschärften Grenzwerte für Dieselrußpartikel.
Grenzwert von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter
Im Zentrum der Richtlinie steht der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dieselrußpartikel. Er liegt bei 0,05 mg/m³, gemessen als elementarer Kohlenstoff. Um diesen Wert in Fahrzeughallen einzuhalten, verweist die DGUV auf die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 554).
Als primäre Schutzmaßnahme empfiehlt die Unfallversicherung mitlaufende Absaugvorrichtungen. Diese Systeme werden direkt am Abgasrohr der Fahrzeuge angeschlossen. Sie leiten die Emissionen bereits beim Startvorgang und während der Ausfahrt aus dem Gebäude ab. Ziel: Die Rußpartikel sollen sich gar nicht erst in der Atemluft der Einsatzkräfte ausbreiten.
Alternativen für Häuser ohne Absauganlagen
Nicht jedes Feuerwehrhaus hat fest installierte Absaugvorrichtungen. Für diese Fälle definiert die Fachbereich-Information ergänzende Maßnahmen. Dazu gehören das Offenhalten der Tore während des Fahrzeugbetriebs und der Einsatz von Drucklufterhaltungsanlagen, die die Startzeiten der Motoren verkürzen.
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Zusätzlich empfiehlt die DGUV den Einbau von Kohlenmonoxid- (CO) und Kohlendioxid-Meldern (CO2). Sie überwachen die Luftqualität in den betroffenen Bereichen. Als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung dienen Messungen des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, dokumentiert in der DGUV-Information 213-738.
Branche rückt Arbeitssicherheit in den Fokus
Die neuen Richtlinien kommen nicht zufällig. Das Thema Arbeitsschutz stand auch im Zentrum der Interschutz 2026 in Hannover. Rund 140.000 Besucher und 1.700 Aussteller aus 55 Ländern diskutierten dort über moderne Technik für den Gesundheitsschutz im Rettungswesen.
Parallel dazu gibt es Anpassungen in verwandten Bereichen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) beschloss Ende Juni einen neuen Gefahrtarif, der ab Anfang 2027 gilt. Er betrifft zwar vorrangig Branchen wie Elektroinstallation und Textilservice – zeigt aber den branchenweiten Trend zu strengeren Sicherheitsstandards.
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CO-Austritte: Gefahr auch außerhalb der Feuerwehrhäuser
Experten warnen vor weiteren atmosphärischen Gefahren in Gebäuden. Die Wiener Berufsfeuerwehr und Einsatzkräfte in Ludwigshafen berichteten im Juni 2026 vermehrt über Einsätze wegen Kohlenmonoxid-Austritten. In Ludwigshafen führte eine defekte Gastherme zur Evakuierung eines Wohnhauses. Die Wiener Feuerwehr wies zudem auf die Gefahren mobiler Klimageräte hin: Sie können bei gleichzeitigem Betrieb von Gasthermen lebensgefährliche Gaskonzentrationen ansaugen.
Diese Vorfälle unterstreichen, warum eine lückenlose Überwachung der Luftqualität so wichtig ist – genau das fordern die neuen DGUV-Richtlinien nun auch für Feuerwehrhäuser.
