Finanzämter Baden-Württemberg: Cyberangriff und Wartungen beeinträchtigen Dienste
04.07.2026 - 01:30:27 | boerse-global.de
Wartungsarbeiten, ein Cyberangriff und Umzüge: Bürger in Baden-Württemberg müssen sich in diesen Tagen auf eingeschränkte Dienstleistungen der Finanz- und Kommunalverwaltung einstellen.
Wartungsarbeiten in Singen und beim ELSTER-System
Das Finanzamt Singen führte am 2. und 3. Juli planmäßige IT-Wartungen durch. Der lokale Dienstbetrieb war zeitweise eingeschränkt. Bereits am 26. Juni hatte es eine landesweite Wartung der ELSTER-Server gegeben. Zwischen 15 und 18 Uhr war die Steuerkontoabfrage nicht möglich. Auch andere Bundesländer nahmen Ende Juni ähnliche Arbeiten vor, um die Stabilität der Systeme zu sichern.
Cyberangriff legt Stadtverwaltung lahm
Deutlich schwerwiegender war ein Vorfall in Furtwangen. Am 30. Juni entdeckte die Stadtverwaltung einen Cyberangriff. Die Folge: Dienststellen mussten schließen, weil kein Zugriff auf das Meldewesen und Registerdaten mehr möglich war. Die Verwaltung arbeitet seither im Notbetrieb. Gemeinsam mit der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg und der Kriminalpolizei Rottweil läuft die Wiederherstellung der Systeme.
Automatisierung im Zahlungsverkehr
Die Finanzverwaltung treibt parallel die Digitalisierung voran. Seit Oktober 2025 gleicht ein System bei Online-Überweisungen an die Finanzämter die Daten maschinell ab. Das beschleunigt die Zuordnung von Zahlungen und senkt die Fehlerquote.
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Bürgercenter geschlossen – Umzüge in Stuttgart
Am 8. Juli bleibt das Bürgerservicezentrum in Villingen wegen einer internen Veranstaltung zu. Für dringende Pass- und Ausweisangelegenheiten gibt es einen Notdienst in Schwenningen. Ab dem 9. Juli soll Villingen wieder regulär öffnen.
In Stuttgart zieht das Amt für Soziales und Teilhabe um – an die Hermannstraße 6. Im Juli kommt es daher zu gestaffelten Schließungen. Auch hier wurden Notdienste eingerichtet.
Fristen bleiben bestehen
Trotz aller Einschränkungen: Die gesetzlichen Meldepflichten gelten weiter. Erbschaften oder Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Ein formloses Schreiben reicht aus – sofern kein notarielles Testament vorliegt.
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