Finanzwende kritisiert ungleiche Strafverfolgung bei Armuts- und WirtschaftskriminalitÀt
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 13:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die BĂŒrgerbewegung Finanzwende kritisiert eine aus ihrer Sicht systematische Ungleichbehandlung bei der Strafverfolgung von Armutsdelikten und schwerer WirtschaftskriminalitĂ€t.
Finanzwende sieht unterschiedliche MaĂstĂ€be
Finanzwende Recherche, eine gemeinnĂŒtzige Tochterorganisation, stellte dazu in Berlin einen Bericht vor, den die frĂŒhere OberstaatsanwĂ€ltin Anne Brorhilker prĂ€sentierte. Der Grundsatz aus dem Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, werde in der Praxis nicht eingehalten.
EinkommensschwĂ€chere Menschen mĂŒssten bei sogenannten Armutsdelikten vielfach mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell deutlich besser gestellte Wirtschaftskriminelle, heiĂt es in dem Bericht. Sozialleistungsbetrug sei vergleichsweise einfach zu ermitteln, wĂ€hrend komplexe Wirtschaftsstraftaten Ermittler oft ĂŒber Jahre bĂ€nden.
Brorhilker fordert konsequenteres Vorgehen
âEs geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben MaĂstab zu messenâ, sagte Brorhilker. Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entziehe, dĂŒrfe nicht davon profitieren, dass Behörden fĂŒr komplexe WirtschaftskriminalitĂ€t schlechter ausgestattet seien als fĂŒr einfacher zu ermittelnde Armutsdelikte.
Als Defizite nennt Finanzwende Recherche unter anderem fehlendes Personal und unzureichende IT. Auch die Zusammenarbeit zwischen den zustĂ€ndigen Behörden mĂŒsse verbessert werden.
Kritik an Strafrecht und Selbstanzeigen
Die Ungleichheit beginne bereits im Gesetz, argumentiert die Organisation. FĂŒr schwere Steuerhinterziehung gebe es in Deutschland keinen eigenstĂ€ndigen Verbrechenstatbestand. Zudem könne eine strafbefreiende Selbstanzeige in bestimmten FĂ€llen dazu fĂŒhren, dass Steuerhinterziehung ohne Strafe bleibe.
Nicole Bögelein vom Institut fĂŒr Kriminologie der UniversitĂ€t Köln schreibt in einem ergĂ€nzenden Gutachten, arme Menschen kĂ€men eher in Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren, in Untersuchungshaft und in Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Geldstrafen.
Forderungen nach neuer Ermittlungsstruktur
Nach dem statistischen Bericht der Staatsanwaltschaften fĂŒhrten Diebstahl und Unterschlagung in 20 Prozent der FĂ€lle zu einer Anklage oder einem Strafbefehl. Bei Wirtschaftsdelikten lag der Anteil demnach bei neun Prozent.
Finanzwende Recherche fordert deshalb eine interdisziplinĂ€re Ermittlungsstelle auf Bundesebene fĂŒr international organisierte GeldwĂ€sche und Steuerhinterziehung. AuĂerdem verlangt die Organisation einen Verbrechenstatbestand fĂŒr schwere Steuerhinterziehung und strengere Regeln, damit wichtige Beweismittel nicht verloren gehen.
Eine konsequentere Verfolgung von WirtschaftskriminalitĂ€t könne dem Staat erhebliche Einnahmen sichern, die angesichts des Finanzbedarfs dringend benötigt wĂŒrden.
Ungleichheit zeigt sich auch im Verfahren
Die Kritik zielt auf einen strukturellen Unterschied: Einfach nachweisbare Delikte gegen Sozialleistungen, Eigentum oder kleinere Vermögen können Behörden hĂ€ufig mit standardisierten Verfahren bearbeiten. Komplexe Wirtschafts- und Steuerstraftaten fĂŒhren dagegen ĂŒber Firmengeflechte, internationale Geldströme und digitale Beweismittel. Ermittlungen dauern deshalb oft Jahre und benötigen Spezialwissen.
Die GröĂenordnung möglicher SchĂ€den steht dabei nicht automatisch im VerhĂ€ltnis zur Zahl der Verfahren. FĂŒr Nordrhein-Westfalen wurden fĂŒr 2025 insgesamt 6.939 FĂ€lle von WirtschaftskriminalitĂ€t registriert. Sie machten nur 0,51 Prozent aller Straftaten aus, verursachten nach Angaben des Landeskriminalamts aber rund 469 Millionen Euro Schaden. Mehr als ein Viertel der FĂ€lle stand im Zusammenhang mit dem Internet.
Folgen fĂŒr Staat und Betroffene
Eine unterschiedlich leistungsfĂ€hige Strafverfolgung berĂŒhrt damit nicht nur die Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn komplexe Steuer- und Finanzdelikte langsamer aufgeklĂ€rt werden, können Beweismittel verloren gehen, Verfahren verjĂ€hren oder Vermögen auĂer Landes gebracht werden. Zugleich entstehen dem Staat EinnahmeausfĂ€lle, die letztlich durch andere Steuerzahler oder durch KĂŒrzungen öffentlicher Leistungen ausgeglichen werden mĂŒssen.
FĂŒr Betroffene bleibt entscheidend, dass eine strengere Verfolgung schwerer WirtschaftskriminalitĂ€t nicht gegen die Ahndung von Sozialleistungsbetrug ausgespielt wird. Die politische Frage lautet vielmehr, ob Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden fĂŒr beide Bereiche angemessen ausgestattet sind und ob grenzĂŒberschreitende FĂ€lle dauerhaft gemeinsam bearbeitet werden können.
