Fluggastrechte, Berlin

Fluggastrechte: Berlin und Paris schlagen 250-Euro-Pauschale vor

09.06.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de

Deutschland und Frankreich schlagen eine pauschale EntschÀdigung von 250 Euro bei FlugverspÀtungen vor, um die festgefahrenen EU-Verhandlungen zu lösen.

EU-Fluggastrechte: 250 Euro Pauschale fĂŒr VerspĂ€tungen geplant
Fluggastrechte - Ein Passagier blickt auf eine FlugverspĂ€tungsbenachrichtigung auf seinem Smartphone, mit einem unscharfen Flughafen im Hintergrund. 09.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ihr Vorschlag vom 8. Juni 2026: Eine pauschale EntschÀdigung von 250 Euro soll die bisherige distanzabhÀngige Staffelung ersetzen. Damit bringen die beiden LÀnder frischen Wind in die festgefahrenen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat.

Pauschalbetrag statt Staffelung

Der Kern des deutsch-französischen Vorschlags: 250 Euro fĂŒr jeden Passagier, dessen Flug mindestens drei Stunden VerspĂ€tung hat oder annulliert wird. Bisher gilt die Verordnung EG 261/2004 – hier richtet sich die EntschĂ€digung nach der Flugstrecke und liegt zwischen 250 und 600 Euro.

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Doch damit nicht genug. Airlines sollen kĂŒnftig aktiv einen Link zu einem Erstattungsformular bereitstellen. Das Ziel: einfachere Verfahren fĂŒr Verbraucher und klarere Vorgaben fĂŒr die Fluggesellschaften.

Zeitdruck in BrĂŒssel

Bis zum 15. Juni 2026 muss eine Einigung her – sonst gilt die Reform als gescheitert. Dann blieben die alten Regeln mit Zahlungen bis zu 600 Euro in Kraft.

Die Positionen liegen weit auseinander. Das EU-Parlament will die 3-Stunden-Schwelle halten und die BetrĂ€ge auf mindestens 350 Euro anheben. Der Ministerrat und die Kommission hingegen streben eine VerspĂ€tungsschwelle von vier bis fĂŒnf Stunden an.

Die Statistik zeigt, worum es geht: Bei einer 3-Stunden-Grenze sind rund 12 Prozent der verspĂ€teten FlĂŒge entschĂ€digungsberechtigt. Bei fĂŒnf Stunden sinkt der Anteil auf unter drei Prozent.

Luftverkehrsbranche warnt vor Mehrbelastung

Die Reaktionen aus der Branche fallen verhalten aus. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) bezeichnet den Vorstoß als unausgewogen und warnt vor erheblichen Mehrkosten. Auch die IATA kritisierte das System bereits als zu teuer – die jĂ€hrlichen Belastungen beziffert der Verband auf rund acht Milliarden Euro.

Ein zusÀtzlicher Kostenfaktor: unvorhergesehene Betriebsstörungen. Allein DrohnenvorfÀlle verursachten 2025 an deutschen FlughÀfen direkte SchÀden von rund 60 Millionen Euro. Mit Folgekosten, inklusive EntschÀdigungen, schÀtzen Experten den Gesamtschaden auf bis zu 160 Millionen Euro.

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Strengere Regeln fĂŒr Airlines geplant

Das Reformpaket enthĂ€lt weitere Neuerungen. Ein am 7. Juni diskutierter Kompromiss sieht vor, dass Airlines StörungsgrĂŒnde offenlegen und binnen 48 Stunden einen Link zur EntschĂ€digungsforderung senden mĂŒssen. FĂŒr Auszahlung oder begrĂŒndete Ablehnung soll eine Frist von 30 Tagen gelten.

Zudem steht eine Harmonisierung der Liste „außergewöhnlicher UmstĂ€nde“ auf der Agenda – jener FĂ€lle, bei denen Airlines von der Zahlungspflicht befreit sind. Auch Regelungen zum kostenlosen HandgepĂ€ck werden diskutiert.

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