Fluggastrechte, Entschädigung

Fluggastrechte: EU einigt sich auf Entschädigung ab drei Stunden

13.06.2026 - 01:51:14 | boerse-global.de

Die EU einigt sich auf eine Reform der Fluggastrechte. Die Entschädigungsgrenze von drei Stunden bleibt bestehen, Airlines müssen künftig proaktiv informieren.

EU-Reform: Fluggastrechte gestärkt, Entschädigung ab drei Stunden
Fluggastrechte - Eine Nahaufnahme einer Bordkarte mit einem unscharfen Anzeigebildschirm am Flughafen, der Flugverspätungen anzeigt. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nach jahrelangen Verhandlungen schützt der Kompromiss zentrale Entschädigungsansprüche und bringt neue Transparenzpflichten für Airlines.

Entschädigung bleibt bei drei Stunden Verspätung

Ein wesentlicher Punkt der Einigung: Die EU-Staaten verzichten auf eine Anhebung der Zeitgrenzen für Ausgleichszahlungen. Ursprüngliche Forderungen, Entschädigungen erst ab fünf Stunden Verspätung zu gewähren, sind vom Tisch. Die bewährte Drei-Stunden-Regelung bleibt bestehen.

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Die Höhe der Entschädigungen orientiert sich weiterhin an der Flugdistanz. Für Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer sind es 400 Euro. Für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer können Passagiere 600 Euro geltend machen.

Airlines müssen ihre Kunden künftig proaktiver informieren. Innerhalb von 48 Stunden nach einer relevanten Verspätung soll ein Link zum Entschädigungsformular verschickt werden.

Neue Regeln für Handgepäck und Familien

Die Reform adressiert auch die undurchsichtige Preisgestaltung bei Zusatzleistungen. Airlines müssen künftig den Basispreis inklusive eines großen Handgepäckstücks ausweisen. Passagiere können aber explizit auf dieses Gepäck verzichten und einen Rabatt erhalten. Feste Mindestmaße oder ein einheitliches Maximalgewicht wurden nicht festgelegt.

Für Familien gibt es Erleichterungen: Airlines dürfen keine Gebühren mehr für Sitzplätze erheben, die Kinder neben ihre Begleitpersonen platzieren. Auch die Korrektur von Tippfehlern bei der Namensangabe wird kostenlos.

Menschen mit Behinderungen erhalten verbesserte Umbuchungsoptionen.

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Formale Annahme am Montag erwartet

Die politische Einigung vom 12. Juni bildet die Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess. Die formale Annahme durch den Rat der EU und das Europäische Parlament wird für Montag, den 15. Juni, erwartet. Nach dem Inkrafttreten bleiben Airlines und Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit für die Umsetzung.

Spanien und Lettland stimmten gegen den Kompromiss, Österreich und Finnland enthielten sich. Justizministerin Hubig begrüßte die Einigung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Luftverkehr. Die Bearbeitungsfristen für Ansprüche sind künftig auf maximal 30 Tage begrenzt.

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