Frankreichs, Mietpreisbremse

Frankreichs Mietpreisbremse: Senat stimmt Verlängerung bis November 2028 zu

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 16:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Senatsmehrheit befürwortet eine Verlängerung bis November 2028; die Nationalversammlung muss dem Gesetz noch zustimmen.
Moderne Wohnhausfassade in einem französischen Stadtviertel bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der französische Senat hat am 21.10.2026 mit breiter Mehrheit für eine Fortführung der staatlichen Mietpreisbegrenzung votiert. Mit 325 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten der oberen Kammer für eine zweijährige Verlängerung des Instruments bis November 2028 aus. Ohne diesen Beschluss wäre die bestehende Regelung am 23.11.2026 ausgelaufen. Eine Ausweitung auf zusätzliche Kommunen sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Reichweite und Modifikationen der Maßnahme

Die Mietpreisbremse gilt weiterhin in 70 Gemeinden innerhalb von neun ausgewiesenen Gebieten: Paris, Lille, Plaine Commune, Est Ensemble, Lyon/Villeurbanne, Montpellier, Bordeaux, Pays basque sowie Grenoble-Alpes Métropole. Insgesamt betrifft die Regelung rund 1,2 Millionen Mieterhaushalte.

Der Entwurf, der ursprünglich von dem Abgeordneten Iñaki Echaniz eingebracht und im Wirtschaftsausschuss angepasst wurde, erfasst im Südwesten des Landes 25 Kommunen, darunter Bordeaux, Bayonne und Biarritz. Laut Angaben der Sprecherin der Organisation Alda, Léa Dallemane, brachte das Instrument den betroffenen Mietern im Schnitt Ersparnisse von über 2.000 Euro pro Jahr.

Gleichzeitig beschloss der Senat mehrere inhaltliche Anpassungen des Gesetzestextes:
- Die Widerspruchsfrist für Mieter gegen eine erhobene Zusatzmiete wird von drei Monaten auf ein Jahr verlängert.
- Ab dem 1.1.2027 wird eine Meldung der Miethöhe an die Steuerverwaltung verpflichtend.
- Kontrollbefugnisse und Sanktionen können künftig an die Bürgermeister delegiert werden.
- Den Kommunen wird das Recht eingeräumt, vorzeitig aus der Regelung auszusteigen.

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Mehrere weitergehende Verschärfungen fanden dagegen keine Mehrheit. Gestrichen wurden sowohl die Deckelung der Zusatzmiete auf 20 Prozent als auch eine Verdopplung der Bußgelder. Auch der Vorstoß für eine dauerhafte Verankerung der Mietpreisbremse scheiterte: Ein entsprechender Änderungsantrag des Senators Ian Brossat zur dauerhaften Übernahme wurde mit 230 zu 96 Stimmen abgelehnt.

Wirksamkeit und weiteres Gesetzgebungsverfahren

Nach den bestehenden Regeln darf der Mietpreis maximal 20 Prozent über der von der Präfektur festgelegten Referenzmiete liegen. Einem Bericht an das Parlament aus dem Mai 2026 zufolge lag der dämpfende Effekt nach einer Laufzeit von zwei Jahren bei einem Mietrückgang zwischen 2 und 4 Prozent. Zuletzt hatte die Cour des comptes am 14.10.2026 fragile methodische Grundlagen bei der Ermittlung der Mietobergrenzen kritisiert.

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Mit dem votum des Senats ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Text mit der Registriernummer 3393 liegt nun der Assemblée nationale vor. Damit die Maßnahme lückenlos in Kraft bleibt, ist eine formelle Verabschiedung vor dem 23.11.2026 erforderlich. Die nächste Lesung in der Nationalversammlung ist für die Woche des 16.11.2026 terminiert.

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