Garantie-Label, Hersteller

Garantie-Label ab 27. September: Hersteller drohen 100.000-Euro-Strafen

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab September gelten EU-weite Garantie-Label und strengere Regeln gegen Greenwashing. Hersteller müssen Reparaturansprüche und Ersatzteile sicherstellen.

EU-Reparaturrichtlinie: Neue Pflichten für Hersteller ab September
Ein modernes Produktlabel auf einem elektronischen Gerät zur Kennzeichnung von Herstellergarantien. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die neue EU-Reparaturrichtlinie und die EmpCo-Richtlinie zwingen Hersteller zu massiven Änderungen. Ab September drohen empfindliche Strafen.

Einheitliche Label für Herstellergarantien ab September

Am 27. September 2026 greifen EU-weit harmonisierte Vorgaben für Garantieangaben. Hersteller müssen dann spezifische Label für Haltbarkeitsgarantien nutzen – aber nur, wenn diese mehr als zwei Jahre abdecken. Das Ziel: Verbraucher sollen freiwillige Zusagen auf einen Blick mit gesetzlichen Mindestanforderungen vergleichen können.

Wer die Frist versäumt oder falsche Angaben macht, geht hohe Risiken ein. Fachleute warnen vor Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie Eingriffen durch Marktüberwachungsbehörden. Laut Marktanalysen hat ein Großteil der Unternehmen noch keine dokumentierten Prozesse zur Erfassung der nötigen Nachhaltigkeitsdaten.

Recht auf Reparatur wird deutsches Gesetz

Das Umsetzungsgesetz zur EU-Reparaturrichtlinie wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt bis zum 31. Juli in Kraft. Kern sind Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, besonders in den Paragraphen 479a ff.

Für Hersteller von Waschmaschinen, Staubsaugern oder Smartphones ergeben sich konkrete Pflichten:

  • Bei einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung verlängert sich die Frist einmalig um ein Jahr.
  • Außerhalb der Gewährleistung entsteht für bestimmte Produktgruppen ein direkter Reparaturanspruch gegen den Hersteller.
  • Ersatzteile müssen bis zu zehn Jahre verfügbar sein.
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Umweltorganisationen zeigen sich dennoch unzufrieden. Sie kritisieren, dass das Gesetz keine direkten Maßnahmen gegen hohe Reparaturkosten enthalte. Auch die Sanktionsmechanismen bei Verstößen blieben teilweise unklar.

Strengere Regeln gegen Greenwashing

Parallel zu den Garantievorgaben treten am 27. September verschärfte Regeln gegen irreführende Umweltaussagen in Kraft. Allgemeine Werbeversprechen zur Umweltfreundlichkeit ohne konkrete Belege werden untersagt. Die Strafen haben es in sich: Bei privater Rechtsdurchsetzung drohen Beugestrafen von bis zu 100.000 Euro pro Tag. Öffentlich-rechtliche Bußgelder können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen.

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Digitaler Produktpass startet

Die EU-Kommission hat bereits am 20. Juli 2026 das Register für den Digitalen Produktpass (DPP) in Betrieb genommen. Das System verknüpft Produktkennungen mit dezentral gespeicherten Daten zu Materialien und Herkunft. Eine erste Pflicht zur Nutzung kommt für Batterien im Frühjahr 2027.

Für Hersteller bedeutet das: Die Datenhoheit bleibt zwar gewahrt, aber Metadaten und Verweise müssen zwingend im EU-Register hinterlegt werden. Sonst ist der Marktzugang im Binnenmarkt gefährdet.

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