Gasheizung oder Wärmepumpe: Bis zu 49.000 Euro Kostendifferenz in 20 Jahren
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 09:13 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026 gelten für den Einbau neuer Gasheizungen verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Vorgeschrieben ist eine schrittweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe von 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 sowie 60 Prozent ab 2040. Wie hoch die finanziellen Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter durch diese Quoten ausfallen werden, kann die Bundesregierung jedoch nicht beziffern.
Laut einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen seien entsprechende Prognosen mit großen Unsicherheiten behaftet.
Hohe Beschaffungskosten für grüne Brennstoffe
Die Beimischungspflicht zwingt Betreiber künftig dazu, teurere Alternativen zu fossilem Erdgas zu beziehen. Nach Erhebungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kostet Biomethan aus deutscher Produktion zwischen 80 und 120 Euro je Megawattstunde, während international gehandeltes Biomethan bei 40 bis 50 Euro je Megawattstunde liegt.
Bei grünem Wasserstoff belaufen sich die Kosten aus deutscher Produktion auf rund 8 Euro je Kilogramm, während für importierten Wasserstoff 5 bis 6 Euro je Kilogramm veranschlagt werden.
Die daraus resultierenden Betriebskosten belasten die Wirtschaftlichkeit fossiler Heizsysteme erheblich. Laut einer Kurzstudie im Auftrag eines großen Energieversorgers erreicht die Kostendifferenz zwischen einer Gasheizung und einer Wärmepumpe bei einem Einfamilienhaus über einen Zeitraum von 20 Jahren bis zu 49.000 Euro zugunsten der Wärmepumpe.
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Preisdruck und Unsicherheiten bei Gasnetzen
Die Ungewissheit trifft einen Großteil des deutschen Wohnungsbestands. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Zensus 2022 werden über 50 Prozent aller Wohnungen in Deutschland mit Gas beheizt, in Bayern liegt der Anteil bei rund 42 Prozent.
Bereits die aktuellen Marktentwicklungen sorgen für spürbare Teuerungen: Das Finanztip-Preisbarometer weist für die günstigsten neuen Gasverträge einen Wort von 14,4 Cent je Kilowattstunde aus. Das liegt mehr als 50 Prozent über dem Vorjahreswert und übertrifft auch das Niveau der damaligen Gaspreisbremse von 12 Cent je Kilowattstunde aus dem Jahr 2023. Nach Auswertungen von Verivox stiegen die Gaspreise für Haushalte seit Beginn des Iran-Kriegs im Schnitt um 50 Prozent.
Stiftung Warentest Finanzen berichtet in Ausgabe 12/2026 von einer Verdopplung der Großhandelspreise für Erdgas seit Beginn dieses Konflikts und empfiehlt Verbrauchern, bei Neuabschlüssen Vertragslaufzeiten, Preisgarantien sowie Arbeits- und Grundpreise genau zu analysieren.
Zwar ist die Gasspeicherumlage laut Bundesnetzagentur seit Anfang 2026 entfallen, für 2027 plant die Bundesregierung jedoch eine weitere Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe. Eine entlastende Wirkung durch das angekündigte Klimageld bleibt vorerst aus, da dessen Einführung weiterhin aussteht.
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Zusätzliche Fragen wirft die Zukunft der Gasinfrastruktur auf. Eine Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) ergab, dass 13 Prozent der Stadtwerke eine vollständige und 25 Prozent eine teilweise Stilllegung ihres Gasnetzes planen, während 38 Prozent noch unentschieden sind.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Festlegungsverfahren BRÜCKEN bereits geregelt, dass Rückstellungen für Stilllegungen und Rückbauten in den Netzentgelten berücksichtigt werden.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung endete die Frist für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern am 30. Juni 2026; kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Ein juristisches Gutachten rät Städten und Gemeinden derzeit davon ab, eine Wärmeplanung für Haushalte auf Wasserstoffbasis aufzubauen, solange verlässliche Fahrpläne fehlen.
