GebÀudeautomation: Schwelle sinkt von 290 auf 70 kW
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat mit dem Inkrafttreten des GebĂ€udemodernisierungsgesetzes (GModG) die Anforderungen an die technische Ausstattung von GebĂ€uden grundlegend reformiert. Eine zentrale Neuerung betrifft die Schwelle fĂŒr die verpflichtende GebĂ€udeautomation in NichtwohngebĂ€uden. Diese wurde deutlich herabgesetzt, um die Energieeffizienz im GebĂ€udesektor zu steigern und die Klimaziele im Immobilienbereich zu erreichen.
Deutliche Senkung der Schwellenwerte fĂŒr Automation
Mit dem neuen Gesetz sinkt die relevante Grenze fĂŒr die Installation von Automationssystemen von bisher 290 kW auf nun 70 kW. Diese MaĂnahme zielt darauf ab, auch kleinere und mittlere NichtwohngebĂ€ude in die digitale Steuerung und Ăberwachung der GebĂ€udetechnik einzubeziehen. Die Bundesregierung reagiert damit auf das Potenzial zur Energieeinsparung, das durch eine intelligente Steuerung von Heizungs-, LĂŒftungs- und Klimatechnik realisiert werden kann.
FĂŒr Neubauten legt das GModG zudem spezifische Standards fest. Ab einer Leistung von 290 kW ist kĂŒnftig der Automationsgrad B vorgeschrieben. FĂŒr GebĂ€ude, die die neue Schwelle von 70 kW ĂŒberschreiten, gilt die Verpflichtung zum Automationsgrad C. Diese Differenzierung soll sicherstellen, dass die technische KomplexitĂ€t der Systeme in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zur GebĂ€udegröĂe und zum Energiebedarf steht.
NachrĂŒstfristen und Sanierungsquoten fĂŒr den Bestand
EigentĂŒmer bestehender NichtwohngebĂ€ude stehen vor konkreten ZeitplĂ€nen. Das Gesetz sieht vor, dass bestehende Objekte bis zum 31. Dezember 2029 entsprechend nachgerĂŒstet werden mĂŒssen, sofern sie die Leistungsgrenzen ĂŒberschreiten. Damit wird der Druck auf den Bestand erhöht, technologisch mit den Effizienzanforderungen Schritt zu halten.
Wer sich mit den steigenden Kosten und neuen gesetzlichen Anforderungen an Immobilien befasst, sollte auch die UmlagefĂ€higkeit der Ausgaben prĂŒfen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Betriebskosten 2026 rechtssicher abrechnen und keine zulĂ€ssigen BetrĂ€ge verschenken. Betriebskosten-Report 2026 jetzt kostenlos herunterladen
ZusĂ€tzlich zur technischen Ausstattung fĂŒhrt die Bundesregierung verbindliche Sanierungsquoten fĂŒr die ineffizientesten GebĂ€ude ein. Ab dem Jahr 2030 mĂŒssen 16 Prozent der NichtwohngebĂ€ude mit der schlechtesten Energiebilanz saniert sein. Dieser Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2033 auf 26 Prozent. Diese Regelung fokussiert die ModernisierungsbemĂŒhungen auf jene Immobilien, die den höchsten CO2-AusstoĂ und Energieverbrauch aufweisen.
Neuausrichtung der WĂ€rmeversorgung und Solarpflicht
Im Bereich der WĂ€rmeerzeugung bringt das GModG, das am 10. Juli 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist, wesentliche Ănderungen mit sich. Die zuvor diskutierte 65-Prozent-Regel fĂŒr erneuerbare Energien bei neuen Heizungssystemen entfĂ€llt. Stattdessen setzt die Gesetzgebung auf eine schrittweise Transformation der Brennstoffe. Neue Gas- und Ălheizungen dĂŒrfen weiterhin installiert werden, mĂŒssen jedoch ab 2029 einen Mindestanteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen.
Neben technischen Modernisierungen ist die korrekte wirtschaftliche Bewertung Ihrer Immobilie entscheidend, um auf GesetzesÀnderungen reagieren zu können. Erfahren Sie in dieser kostenlosen Analyse, wie Sie Mietpreise im aktuellen Marktumfeld rechtssicher einordnen und anpassen. Kostenlose Mietpreis-Analyse 2026 anfordern
Dieser Anteil beginnt im Jahr 2029 bei 10 Prozent und steigt im Jahr 2030 auf 15 Prozent an. FĂŒr das Jahr 2035 ist ein Anteil von 30 Prozent vorgesehen, der bis zum Jahr 2040 auf 60 Prozent anwachsen muss. Gleichzeitig entfallen die pauschalen Betriebsverbote fĂŒr alte Heizkessel, was EigentĂŒmern mehr FlexibilitĂ€t bei der langfristigen Sanierungsplanung einrĂ€umt.
ErgĂ€nzt werden diese MaĂnahmen durch eine Solarpflicht. Diese greift ab 2027 fĂŒr bestimmte NichtwohngebĂ€ude. Ab dem Jahr 2030 wird die Installation von Photovoltaikanlagen auch fĂŒr neue WohngebĂ€ude zur verpflichtenden Vorgabe. Damit verknĂŒpft das Gesetz die effiziente Nutzung von Energie durch Automation unmittelbar mit der lokalen Erzeugung regenerativer Energie auf den DachflĂ€chen.
