GebĂ€udeförderung: ZuschĂŒsse fĂŒr Heizung sinken ab 21. Juli
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 22:25 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 21. Juli sinken die ZuschĂŒsse fĂŒr Heizungstausch und DĂ€mmung deutlich.
Bereits seit dem 9. Juli lĂ€uft eine Umstellungsphase. Neue Antragsnummern fĂŒr technische Projektbeschreibungen können derzeit nicht erstellt werden. EigentĂŒmer stehen vor einem harten Einschnitt.
KfW-Programm 458: Weniger Geld fĂŒr neue Heizungen
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Doch die maximal anrechenbaren Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Bis 2030 soll diese Grenze auf 22.000 Euro fallen.
Noch stĂ€rker trifft es den Klimageschwindigkeitsbonus. Er startet kĂŒnftig bei 16 statt 20 Prozent. Alle sechs Monate fĂ€llt er um vier Prozentpunkte. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen komplett. Die maximale Förderquote liegt jetzt bei 80 Prozent.
Mehr Geld fĂŒr Geringverdiener, weniger fĂŒr den Rest
Die Regierung fĂŒhrt eine soziale Staffelung ein. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent. Bei 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bei 50.000 Euro noch zehn Prozent.
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Neu ist auch ein Familienzuschlag von 10.000 Euro. Er soll Haushalte mit Kindern bei Sanierungen unterstĂŒtzen. Verbandsvertreter kritisieren die kurzen Ăbergangsfristen. Der Wegfall bestimmter Boni erschwere die Planung.
BAFA-Förderung: Neue HĂŒrden fĂŒr EinzelmaĂnahmen
FĂŒr DĂ€mmung oder Fenstertausch bleibt das BAFA zustĂ€ndig. Die Grundförderung betrĂ€gt weiterhin 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind fĂŒnf Prozentpunkte extra möglich.
Allerdings gilt ab dem 21. Juli eine Mindestinvestitionssumme. Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Kleinere Vorhaben fallen raus.
Positiv: Die Förderung fĂŒr besonders sanierungsbedĂŒrftige GebĂ€ude wird ausgeweitet. Ab 2027 sollen zudem spezielle Boni fĂŒr WĂ€rmepumpen aus Europa kommen.
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Ăbergangsfristen und Vertrauensschutz
Die Reform lĂ€uft parallel zum GebĂ€ude-Modernisierungs-Gesetz (GModG). Es sieht ab 2029 eine Quote von zehn Prozent erneuerbaren Brennstoffen vor. Bis 2045 mĂŒssen Heizungen komplett regenerativ laufen.
FĂŒr laufende Projekte gilt Vertrauensschutz. AntrĂ€ge mit BestĂ€tigung zum Antrag (BzA) oder technischer Projektbeschreibung (TPB) vom 20. Juli oder frĂŒher laufen noch zu alten Konditionen. Ab dem 21. Juli sind neue Identifikationsnummern Pflicht.
Die Förderung fĂŒr Fachplanung und Baubegleitung bleibt bei 50 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro fĂŒr EinfamilienhĂ€user. Ein vorzeitiger Baubeginn fĂŒhrt weiterhin zum Förderverlust.
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