GebÀudemodernisierung: 65-Prozent-Pflicht fÀllt weg, Gas bleibt erlaubt
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Reform nimmt wesentliche Teile der ursprĂŒnglich geplanten strengen Heizungsauflagen zurĂŒck. Der Bundesrat stimmte im Eilverfahren zu, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundestag hatte die Vorlage zuvor mit 322 Ja-Stimmen gegen 272 Nein-Stimmen angenommen.
RĂŒcknahme der 65-Prozent-Pflicht
Der Kern der Reform: Die verpflichtende Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien fĂŒr neu eingebaute Heizungen fĂ€llt weg. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ălheizungen bleibt damit zulĂ€ssig. EigentĂŒmer erhalten mehr Wahlfreiheit zwischen WĂ€rmepumpen und fossilen Brennersystemen.
Trotzdem verfolgt das Gesetz die langfristigen Klimaziele weiter â ĂŒber einen schrittweisen Transformationspfad. Ab 2029 greift die sogenannte âBio-Treppeâ. Betreiber mĂŒssen dann einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder grĂŒnem Wasserstoff nutzen. Die Quote startet bei zehn Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 mĂŒssen alle Heizsysteme zu 100 Prozent klimaneutral laufen.
Neue Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern
Das Gesetz regelt auch die finanzielle Belastung neu. Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten fĂŒr Netzentgelte und CO?-Abgaben je zur HĂ€lfte. Ziel: Vermieter stĂ€rker an den Betriebskosten beteiligen und Anreize fĂŒr energetische Sanierungen schaffen.
Die neue Kostenverteilung bei CO2-Abgaben und Netzentgelten zeigt, wie wichtig eine prĂ€zise Kalkulation fĂŒr Vermieter geworden ist. Dieser kostenlose Ratgeber erklĂ€rt Ihnen in nur 5 Minuten, wie Sie Ihre Abrechnung rechtssicher gestalten und alle umlagefĂ€higen Kosten korrekt erfassen. Betriebskosten-Leitfaden 2026 jetzt kostenlos anfordern
Parallel dazu passt die Regierung die staatliche Förderung fĂŒr WĂ€rmepumpen an. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen fĂŒr die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG). BranchenverbĂ€nde wie der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierten punktuelle KĂŒrzungen bei den Fördermitteln. Positiv bewerteten sie dagegen die geplante GrĂŒngasquote fĂŒr den GebĂ€udebestand, die 2028 mit einem Startwert von einem Prozent beginnt.
Verfassungsrechtliche Bedenken und KlageankĂŒndigung
Trotz der parlamentarischen Mehrheit gibt es erheblichen Widerstand. Ein Eilantrag der Linken scheiterte am 9. Juli 2026 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe kĂŒndigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an.
Neben energetischen Sanierungen bleibt die korrekte Umlage der laufenden Kosten ein entscheidender Faktor fĂŒr die RentabilitĂ€t Ihrer Immobilie. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, welche Betriebskosten Sie 2026 rechtssicher auf Ihre Mieter ĂŒbertragen können, um nicht auf vermeidbaren Kosten sitzen zu bleiben. Kostenlosen PDF-Report zur Betriebskostenabrechnung sichern
Auch aus der Politik kommt deutliche Kritik. Der Energieexperte Michael Kellner ĂŒbermittelte am 11. Juli 2026 Unterlagen an das BundesprĂ€sidialamt mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Vorwurf: Das Gesetz verzichtet auf ein Fossilverbot und einen verbindlichen Zielpfad zur KlimaneutralitĂ€t im GebĂ€udesektor. Experten von Agora Energiewende warnen vor einer GefĂ€hrdung der Klimaziele â die VerfĂŒgbarkeit grĂŒner Gase in ausreichenden Mengen sei unsicher.
Die Bundesingenieurkammer rechnet mit deutlich höherem Beratungsbedarf fĂŒr EigentĂŒmer. Der klare Transformationspfad sei durch die technologische Offenheit komplexer geworden. Eine erste umfassende Evaluierung des Gesetzes ist fĂŒr 2030 vorgesehen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
