GebĂ€udemodernisierung: Neue Regeln fĂŒr Neubauten ab 2027
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas am 28.07.2026 verkĂŒndete GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29.07.2026 in Kraft getreten und löst damit das bisherige GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) ab. Die Neuregelung setzt die EU-GebĂ€uderichtlinie in nationales Recht um und sieht eine schrittweise VerschĂ€rfung der energetischen Anforderungen fĂŒr Neubauten vor.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen, nachdem der Bundesrat keine EinwĂ€nde erhoben hatte. Wie aus Berichten im September 2026 hervorgeht, definiert das Gesetz klare Fristen fĂŒr die Jahre 2027, 2028 und 2030.
Ăbergangsregeln und maĂgebliche Stichtage
FĂŒr die Anwendung der jeweiligen Gesetzesfassung ist nach § 111 Abs. 2 GModG grundsĂ€tzlich der Zeitpunkt der Bauantragstellung entscheidend. Bei Vorhaben, die keiner Genehmigung bedĂŒrfen, gelten stattdessen die Zeitpunkte der Bauanzeige, der Kenntnisgabe oder der Beginn der BauausfĂŒhrung als maĂgeblich.
Bauherren haben jedoch gemÀà § 111 Abs. 3 GModG das Recht, die Anwendung des neuen Rechts zu verlangen, sofern ĂŒber ihren Bauantrag noch nicht bestandskrĂ€ftig entschieden wurde.
Mit dem Inkrafttreten des GModG am 28.07.2026 entfĂ€llt zudem die bisherige Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale WĂ€rmeplanung sowie die starre 65-Prozent-Vorgabe fĂŒr erneuerbare Energien. Der Betrieb bestehender fossiler Heizungssysteme bleibt laut Gesetz bis zum 31.12.2044 zulĂ€ssig, um das Ziel eines klimaneutralen WĂ€rmesektors bis 2045 zu erreichen.
Stufenweise VerschÀrfung bis zum Nullemissionsstandard
Ab dem 01.01.2027 wird der energetische Standard von Neubauten nicht mehr ĂŒber den 55-Prozent-Faktor, sondern ĂŒber ein ReferenzgebĂ€ude gemÀà der Norm DIN/TS 18599:2025-10 bestimmt. Zeitgleich tritt eine Solaranlagenpflicht fĂŒr alle neuen öffentlichen NichtwohngebĂ€ude sowie fĂŒr sonstige neue NichtwohngebĂ€ude mit einer NutzflĂ€che von mehr als 250 mÂČ in Kraft.
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Eine weitere VerschĂ€rfung erfolgt zum 01.01.2028: Ab diesem Datum mĂŒssen neue NichtwohngebĂ€ude, die von Behörden im Eigentum der öffentlichen Hand genutzt werden, als NullemissionsgebĂ€ude errichtet werden.
Zudem wird fĂŒr alle Neubauten mit mehr als 1.000 mÂČ NutzflĂ€che die Ermittlung der Treibhausgasemissionen ĂŒber den gesamten Lebenszyklus verpflichtend. Ab dem 01.01.2030 gilt der Nullemissionsstandard schlieĂlich fĂŒr jeden Neubau, wĂ€hrend die Solarpflicht auf neue WohngebĂ€ude ausgeweitet wird.
Neue Vorgaben fĂŒr Energieausweise ab 2027
Zum 01.01.2027 treten umfassende Ănderungen bei den Energieausweisen in Kraft. Ein gĂŒltiger Ausweis ist kĂŒnftig nicht mehr nur bei Verkauf oder Neuvermietung, sondern auch bei der VerlĂ€ngerung von Miet-, Pacht- oder LeasingvertrĂ€gen vorzulegen. Neue Ausweise mĂŒssen detaillierte Informationen zu PrimĂ€r- und Endenergie (flĂ€chenbezogen und als Gesamtwerte), Treibhausgasemissionen sowie zum Anteil erneuerbarer Energien enthalten.
Verbrauchsausweise sind ab 2027 grundsĂ€tzlich nur noch fĂŒr reine WohngebĂ€ude zulĂ€ssig, sofern Verbrauchsdaten aus zwei Jahren vorliegen. FĂŒr NichtwohngebĂ€ude sowie gemischt genutzte GebĂ€ude wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. Bei VerstöĂen gegen diese Vorgaben sieht das Gesetz einen BuĂgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor. Bestehende Energieausweise behalten jedoch ihre GĂŒltigkeit von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
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Kostenaufteilung und biogene Brennstoffe
Ab 2028 werden die Kohlendioxidkosten bei neu eingebauten Gas-, Ăl- und FlĂŒssiggasheizungen grundsĂ€tzlich hĂ€lftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Bei Gasheizungen betrifft diese hĂ€lftige Teilung auch die Gasnetzentgelte.
FĂŒr Bestandsanlagen gilt weiterhin die bisherige Aufteilung nach dem CO2-AusstoĂ pro Quadratmeter. Ab 2029 greift zudem die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Diese schreibt wachsende Anteile biogener Brennstoffe vor, beginnend mit mindestens 10 % im Jahr 2029, steigend auf 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Fachleute der TGA-Vision empfehlen Bauherren angesichts der neuen Regelungen eine Gesamtsystembetrachtung. Am Beispiel eines Berliner Schulprojekts wurde etwa der Verzicht auf wasserfĂŒhrende Heizsysteme zugunsten einer Kombination aus Infrarot-StrahlungswĂ€rme, Photovoltaik und LĂŒftungsanlagen mit WĂ€rmerĂŒckgewinnung demonstriert.
FĂŒr die begleitende Beratung zu einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können EigentĂŒmer ZuschĂŒsse von bis zu 650 Euro fĂŒr Ein- und ZweifamilienhĂ€user sowie 850 Euro fĂŒr MehrfamilienhĂ€user erhalten.
