Gebäudemodernisierungsgesetz, Karlsruhe

Gebäudemodernisierungsgesetz: Karlsruhe stoppt Lesung am 8. Juli

04.07.2026 - 01:48:17 | boerse-global.de

Die Linksfraktion will die Verabschiedung des Gesetzes per Eilantrag stoppen. Ein neues Gutachten sieht zudem einen Verfassungsverstoß.

Linke reicht Eilantrag gegen Gebäudemodernisierungsgesetz ein
Gebäudemodernisierungsgesetz - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, umgeben von einer Aura der Ernsthaftigkeit und Autorität, mit angedeuteten Gesetzestexten. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ziel: Die geplante Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes noch vor der Sommerpause stoppen. Zeitgleich belastet ein neues Rechtsgutachten das Vorhaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche schwer.

Eilantrag soll Lesung im Bundestag verhindern

Der Eilantrag zielt auf die für den 8. Juli vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes. Die Fraktion moniert eine Verletzung von Abgeordnetenrechten: Die Bundesregierung verweigere wesentliche Informationen zur Klimawirkung des Vorhabens und zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Biomasse und Grüngasen.

Der von der Fraktion beauftragte Rechtsanwalt Johannes Franke erklärt: „Das Gesetz nimmt einen CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber in unbekannter Höhe auf." Da das CO2-Budget für das 1,5-Grad-Ziel weitgehend erschöpft sei, dürften keine Mehremissionen ohne konkrete Kompensationsberechnungen zugelassen werden.

Violetta Bock von der Linken bezeichnet den Entwurf als klimapolitischen Totalausfall. Sie wirft der Regierung vor, der Gaslobby den Teppich auszurollen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Klage bereits am Tag der Einreichung.

Das Vorgehen erinnert an einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2023. Ein Abgeordneter konnte damals ein Heizungsgesetz durch eine Klage in Karlsruhe vorerst stoppen. Eine Entscheidung über jenes Verfahren ist für den 23. Juli angekündigt.

Gutachten bescheinigt Verfassungsverstoß

Am selben Tag wurde ein Gutachten der Kanzlei Freshfields bekannt. Es entstand im Auftrag des Energiedienstleisters Enpal. Die juristische Prüfung kommt zu einem klaren Schluss: Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei in seiner aktuellen Fassung verfassungswidrig.

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Die Gutachter sehen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf intertemporale Freiheitssicherung. Dieses basiert auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Demnach dürfen heutige Freiheitsrechte nicht so umfassend genutzt werden, dass künftigen Generationen radikale Einschränkungen zur Erreichung von Klimazielen aufgebürdet werden.

Das Gutachten stellt zudem fest: Der Entwurf berücksichtige die EU-Gebäuderichtlinie nicht ausreichend und verstoße gegen Umweltschutzziele gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes. Das Bundeswirtschaftsministerium wies die Vorwürfe zurück. Die Verfassungskonformität sei intern geprüft worden, alle EU-Vorgaben seien exakt umgesetzt.

Breite Kritik im parlamentarischen Verfahren

Das Gesetz stand bereits vor der Klageeinreichung unter Druck. Nach der ersten Lesung am 11. Juni folgte am 22. Juni eine öffentliche Anhörung. Zahlreiche Sachverständige äußerten massive Kritik an den technischen Details.

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Der Entwurf sieht vor, den Weiterbetrieb fossiler Heizungen vorerst unbegrenzt zu erlauben. Ab 2029 führt er jedoch eine sogenannte Biotreppe ein: Neue Gas- und Ölheizungen müssen dann einen stetig steigenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen. Ab 2028 ist zudem eine verbindliche Grüngasquote geplant.

Kritiker, darunter auch Vertreter der Grünen, zeigen sich skeptisch. Sie zweifeln an der technischen Umsetzbarkeit und der Verfügbarkeit der benötigten Brennstoffe. Das Ministerium verteidigt das Gesetz als notwendigen Neustart der Wärmewende und Akt der Technologieoffenheit. Umweltverbände warnen dagegen vor einem Rückschritt im Klimaschutz durch die Abschaffung früherer Standards.

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