Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigten

Gefährdungsbeurteilung: 45 Prozent der Beschäftigten psychischen Risiken ausgesetzt

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
EU-Erhebungen zeigen verbreitete psychische Risiken; Fachleute betonen gründliche Beurteilungen und Prävention direkt am Arbeitsplatz.
Eine aufgeräumte, moderne Werkshalle mit einer leeren Werkbank in einer professionellen Arbeitsumgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die rechtliche Notwendigkeit und korrekte Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen sowie klare Kriterien für arbeitsmedizinische Untersuchungen bei hoher Arbeitsbelastung stehen im Mittelpunkt aktueller Fachbeiträge.

Wie das Fachportal arbeitsschutzdigital.de in einem Bericht vom 16. Oktober 2026 darlegt, erfordern die bestehenden Vorgaben eine enge Verzahnung betrieblicher Akteure, um Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und rechtssicher zu handhaben.

Gesetzliche Kooperationspflichten im Arbeitsschutz

Zentrales Element der betrieblichen Umsetzung ist das gesetzliche Kooperationsgebot zwischen Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Dieses ist im Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 (§ 10 ASiG) sowie im Arbeitsschutzgesetz von 1996 (§ 3 Abs. 2 ArbSchG) verankert und wird durch die §§ 2 und 6 ASiG konkretisiert.

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten schreibt zudem § 11 ASiG die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses vor. Nach § 10 Abs. 3 ASiG umfasst die Kooperation auch Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII, Brandschutz-, Erste-Hilfe- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG sowie Immissions- und Störfallbeauftragte nach der 5. BImSchV.

Zu den gemeinsamen Aufgaben des sicherheitstechnischen und medizinischen Personals zählt die Entwicklung integrierter Konzepte für Gefährdungsbeurteilungen nach den §§ 5 und 6 ArbSchG. Ebenso fallen darunter Arbeitsplatzbegehungen nach § 7 ArbMedVV, die Erstellung von Arbeits- und Verfahrensanweisungen sowie Schulungen und Unterweisungen nach § 12 ArbSchG.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.3 stellt dabei klar, dass arbeitsmedizinische Maßnahmen technische und organisatorische Schutzvorkehrungen lediglich ergänzen, diese jedoch keinesfalls ersetzen dürfen.

Vorgaben für Arbeitsmittel und Betreiberpflichten

Anzeige

Die rechtssichere Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Dieser kostenlose Report bietet praxiserprobte Vorlagen und Checklisten, die Sicherheitsfachkräften helfen, Zeit zu sparen und Dokumente zu erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern

Neben personellen und organisatorischen Schnittstellen greifen detaillierte Vorgaben bei der technischen Ausstattung. Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel müssen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgenommen werden und bereits vor deren Auswahl und Beschaffung ansetzen.

Bei vermieteten Objekten muss zudem verbindlich geregelt werden, ob Vermieter oder Mieter die Betreiberpflichten übernehmen. Sofern keine Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen eines Arbeitsmittels bestehen, sind unter anderem Anhang 1 Nr. 4 sowie die §§ 4, 5, 6, 8 und 9 der BetrSichV verbindlich anzuwenden.

Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BetrSichV obliegt es dem Arbeitgeber, die Funktionsfähigkeit von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dauerhaft sicherzustellen und Manipulationen zu verhindern.

Zunehmende Relevanz psychischer Belastungen

Die Bedeutung fundierter Gefährdungsbeurteilungen spiegelt sich auch in europäischen Erhebungen wider. Nach Angaben der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ist fast die Hälfte (45 Prozent) der Beschäftigten in Europa am Arbeitsplatz psychischen Risiken ausgesetzt.

Anzeige

Angesichts steigender Fehlzeiten durch psychische Belastungen gewinnt die rechtssichere Dokumentation nach § 5 ArbSchG massiv an Bedeutung. Mit dieser speziellen Excel-Vorlage können Arbeitsschutz-Verantwortliche Überlastungsgefahren frühzeitig erkennen und ihrer Dokumentationspflicht professionell nachkommen. Kostenlose Excel-Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen herunterladen

Rund 44 Prozent berichten von starkem Zeitdruck oder Überlastung, während lediglich 45 Prozent der Beschäftigten zu stressrelevanten Aspekten ihrer Tätigkeit befragt werden.

Nach Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) verursacht arbeitsbedingte Depression in der Europäischen Union jährlich Kosten von mehr als 100 Milliarden Euro durch Fehlzeiten, Produktivitätsverluste sowie gesundheitliche und soziale Folgekosten.

Vor diesem Hintergrund fordert EU-OSHA-Direktor William Cockburn, psychische Probleme im Betrieb denselben Stellenwert wie körperliche Gefährdungen einzuräumen. Den ersten und grundlegenden Schritt bilde stets eine gründliche Gefährdungsbeurteilung.

Auch EGB-Generalsekretärin Esther Lynch mahnte an, dass Prävention unmittelbar am Arbeitsplatz ansetzen müsse. Begleitend hat die Europäische Kommission eine Kampagne unter dem Titel gesunde Arbeitsplätze gestartet, die Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Beschäftigung, als Vorteil für alle Beteiligten einstufte.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70337096 |