Gehaltsdiskriminierung, Gericht

Gehaltsdiskriminierung: Gericht spricht Managerin 210.000 Euro zu

Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

LAG Baden-Württemberg erkennt Gehaltsdiskriminierung an und begrenzt Nachzahlung auf Median der Vergleichsgruppe.

Daimler Truck: Gericht spricht Managerin 210.000 Euro Entgeltnachzahlung zu
Ein minimalistisch gestaltetes, helles Büro mit einem Schreibtisch und einem Konferenzraum im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 18. August 2026 einer Managerin des Fahrzeugherstellers Daimler Truck eine umfangreiche Entgeltnachzahlung zugesprochen. Die Klägerin erhält eine Summe von 210.000 Euro, da das Gericht eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei der Vergütung feststellte.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24 konkretisiert die Anforderungen an die Lohngerechtigkeit in Führungspositionen und setzt zugleich Grenzen für individuelle Gehaltsforderungen.

Median der Vergleichsgruppe als Maßstab für Nachzahlungen

In dem Verfahren ging es um Gehaltsdifferenzen für den Zeitraum von 2018 bis 2022. Die Klägerin hatte geltend gemacht, für die gleiche Arbeit schlechter vergütet worden zu sein als männliche Kollegen in vergleichbaren Positionen.

Das Landesarbeitsgericht entschied am 18. August 2026, dass der Klägerin ein Anspruch auf die Differenz zum Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe zusteht. Damit folgte das Gericht nicht der Forderung der Managerin, die eine Angleichung an das Gehalt eines konkret benannten, besser verdienenden Vergleichskollegen angestrebt hatte.

Ein Anspruch auf das Gehalt eines Spitzenverdieners innerhalb der Vergleichsgruppe besteht laut dem Urteil nicht. Das Gericht wertete den Median stattdessen als Obergrenze für die Entschädigungszahlung.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur das Grundgehalt: Auch bei virtuellen Aktienanteilen besteht nach Ansicht der Richter ein Anspruch auf die Differenz zum Durchschnitt der Vergleichsgruppe, sofern dies durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz geboten ist.

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Rechtfertigung durch sachliche Gründe teilweise erfolgreich

Der Arbeitgeber konnte die Vermutung einer Diskriminierung im Prozess teilweise entkräften. Das Gericht erkannte an, dass bestimmte Gehaltsunterschiede durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein können.

Dazu zählten im vorliegenden Fall eine längere Betriebszugehörigkeit sowie nachgewiesene Leistungsunterschiede. Diese Faktoren führten dazu, dass die Nachzahlung nicht in vollem Umfang der geforderten Summe entsprach, sondern sich am statistischen Mittelwert orientierte.

Juristische Beobachter wiesen darauf hin, dass das Landesarbeitsgericht mit der Festlegung auf den Median als Obergrenze eine restriktivere Linie verfolgt als höhere Instanzen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zuvor in einer Entscheidung vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) den sogenannten Paarvergleich als wesentlichen Maßstab bei Gehaltsdiskriminierungen betont. Die Entscheidung aus Baden-Württemberg, bei der keine Revision zugelassen wurde, wird daher in Fachkreisen kritisch diskutiert, da sie den Median eher als Deckelung denn als Mindeststandard einordnet.

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Steigender Druck durch EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Der Fall Daimler Truck steht im Kontext einer sich verschärfenden Rechtslage für Unternehmen. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz befindet sich derzeit in der Umsetzung und sieht weitreichende Änderungen vor. Dazu gehören unter anderem ein Auskunftsanspruch über Gehaltsstrukturen, der unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gilt, sowie eine Umkehr der Beweislast zulasten der Arbeitgeber.

Branchenexperten wie Marcus Dammann von Aon Talent Solutions beobachten in diesem Zusammenhang, dass viele Unternehmen bereits damit begonnen haben, ihre Vergütungssysteme grundlegend zu überarbeiten. Ziel sei es, die Fairness zu erhöhen und rechtliche Risiken zu minimieren. Ein modernes Vergütungssystem werde dabei zunehmend als komplexes Gefüge aus verschiedenen Bausteinen verstanden, die transparent und objektiv begründbar sein müssen.

Für Arbeitnehmer ergeben sich aus der aktuellen Rechtsprechung und den neuen regulatorischen Vorgaben verbesserte Handlungsmöglichkeiten. Rechtliche Einschätzungen legen Betroffenen nahe, bei Verdacht auf Entgeltungleichheit frühzeitig den Betriebsrat einzubinden und eine belastbare Beweisgrundlage für etwaige Verfahren zu schaffen.

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