Gehaltsfragen im Bewerbungsgespräch: EU-Richtlinie verbietet Vorverdienst-Frage
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 04:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Europäische Union will mit mehr Lohntransparenz das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle verringern. Eigentlich hätte Deutschland die europäische Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführen müssen. Zu diesem Stichtag lag der Bundesrepublik jedoch noch kein entsprechendes Umsetzungsgesetz vor.
Die Vorgabe aus Brüssel, verankert in der Richtlinie 2023/970, sieht tiefgreifende Pflichten für Arbeitgeber vor. Unter anderem untersagt sie Unternehmen künftig, Bewerberinnen und Bewerber im Vorstellungsgespräch nach deren aktuellem oder vorherigem Gehalt zu fragen. Die Frage nach den Gehaltsvorstellungen bleibt hingegen weiterhin gestattet.
Zurückhaltung und Lohnunterschiede auf dem deutschen Arbeitsmarkt
In Deutschland reagieren erste Unternehmen bereits auf die kommenden Anforderungen. Der Möbelkonzern Ikea hat die Frage nach dem Vorverdienst bereits gestrichen und unterzieht seine internen Vergütungsstrukturen einer Prüfung. Generell beginnen deutsche Arbeitgeber, neue Transparenzregeln bei Einstiegsgehältern sowie bei den Einstellungsprozessen anzuwenden, um Verdienstunterschiede abzubauen.
Dass Gehaltsverhandlungen hierzulande für viele Beschäftigte eine Hürde darstellen, belegen Daten der Stepstone-Studie „Job & Gehalt 2024/2025“ unter 8.600 Angestellten: Demnach fühlen sich 74 Prozent der Frauen und 55 Prozent der Männer in Gehaltsgesprächen unwohl.
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Laut dem Stepstone-Gehaltsreport 2026 liegt das Bruttogehalt in Deutschland im Median bei 53.900 Euro und im Durchschnitt bei 59.100 Euro. Männer erzielen dabei einen Medianwert von 55.900 Euro, Frauen von 50.500 Euro. Dies entspricht einer Entgeltlücke von 9,7 Prozent, die sich bereinigt auf 4,8 Prozent beläuft.
Gleichzeitig offenbaren bisherige gesetzliche Instrumente Schwächen. Eine Umfrage von Compensation Partner unter 716 Beschäftigten und 94 Unternehmen zum einjährigen Bestehen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes (ETG) ergab, dass lediglich 7 Prozent der Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch geltend gemacht haben.
Zudem waren 80 Prozent dieser Antragsteller mit dem Resultat unzufrieden; 55 Prozent äußerten Unsicherheit über die Gesetzesnutzung, während 42 Prozent angaben, sich die Anfrage nicht zu trauen. Auf Unternehmensseite bemängelten 72 Prozent der Arbeitgeber unklare rechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen, und 72 Prozent glaubten nicht an einen Erfolg des Gesetzes.
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Gesetzgebungsverfahren in den Nachbarländern schreiten voran
Während Deutschland im Verzug ist, bringen mehrere europäische Staaten ihre Regelungen auf den Weg:
- Tschechien: Auch hier verstrich die Frist am 7. Juni 2026 zunächst ohne Abschluss. Am 20. Oktober 2026 billigte das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf Nr. 300 jedoch in erster Lesung. Die ersten Änderungen treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Beschäftigte können künftig schriftlich über Durchschnittslöhne gleichwertiger Stellen informiert werden, worauf binnen zwei Monaten reagiert werden muss. Ab 250 Beschäftigten gilt eine jährliche Berichtspflicht, Unternehmen mit 100 bis 249 Angestellten müssen alle drei Jahre berichten. Bei unbegründeten Abweichungen ab 5 Prozent greift eine gemeinsame Bewertung; Geldbußen können bis zu 1 Million Kronen betragen.
- Dänemark: Am 22. Oktober 2026 überwies das Folketing den Gesetzentwurf L 68 nach erster Lesung an den Fachausschuss, nachdem der Beschäftigungsminister diesen am 8. Oktober 2026 eingebracht hatte. Das Regelwerk soll am 1. März 2027 in Kraft treten. Es verpflichtet Betriebe ab 100 Angestellten sowie Firmen mit 50 bis 99 Beschäftigten, sofern mindestens acht Personen je Geschlecht die gleiche Funktion ausüben, zu Lohnberichten und gemeinsamen Prüfungen. Ein neues Institut für Lohngleichheit fungiert als Aufsichtsbehörde.
- Finnland: Ab Januar 2027 erhalten Beschäftigte Einsicht in Durchschnittsgehälter gleichwertiger Stellen; Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern müssen über neutrale Kriterien informieren. Bei einem durchschnittlichen Verdienstunterschied von 15 Prozent zu Lasten der Frauen kritisiert die Gewerkschaft Akava allerdings, dass eine Definition gleichwertiger Arbeit im Regierungsentwurf fehlt.
- Polen und Litauen: In Litauen fordert die Arbeitsinspektion GIT von Betrieben bis zum 31. Dezember 2026 die Einführung beziehungsweise Aktualisierung neutraler Entgeltsysteme. In Polen startet die Berichtspflicht für Firmen ab 150 Mitarbeitern zum 7. Juni 2027, gefolgt von kleineren Betrieben ab 100 Beschäftigten bis zum 7. Juni 2031, flankiert von Bußgeldern zwischen 2.000 und 60.000 Z?oty.
- Kroatien: In Kroatien, wo laut MojPosao derzeit nur jedes zehnte Stellenangebot Gehaltsangaben enthält, sind Gesetzesänderungen angekündigt. Die Richtlinie sieht Strafen bis zu 9.000 Euro für Firmen und bis zu 1.000 Euro für verantwortliche Personen vor, wie Josipa Klišan vom Arbeitsministerium verdeutlichte. Die praktische Anwendung wird im Verlauf des Jahres 2027 erwartet.
