Gehaltstransparenz, Schweigeklauseln

Gehaltstransparenz: Schweigeklauseln unwirksam, Unternehmen müssen Gehalt nennen

28.06.2026 - 09:33:50 | boerse-global.de

Deutschland verpasst Umsetzung der EU-Richtlinie. Gehaltsfragen im Bewerbungsgespräch werden unzulässig, Schweigeklauseln unwirksam.

EU-Entgelttransparenz: Neue Regeln für Arbeitnehmer und Firmen
Gehaltstransparenz - Geschäftsleute verhandeln Gehalt, Dokumente auf dem Tisch, Fokus auf Transparenz und faire Entlohnung. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 in Kraft – doch Deutschland hat die Umsetzung verpasst. Für Arbeitnehmer und Unternehmen gibt es trotzdem schon jetzt weitreichende Konsequenzen.

Weil die Bundesregierung die Frist zur nationalen Umsetzung verstreichen ließ, greifen die neuen Regeln ab dem 8. Juni 2026 direkt. Deutsche Arbeitsgerichte müssen seither bestehende Gesetze richtlinienkonform auslegen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst entfaltet die Richtlinie sogar sofortige direkte Wirkung.

Schweigeklauseln unwirksam

Ein zentraler Punkt: Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Reden über das Gehalt verbieten, sind künftig unwirksam. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre geltend machen.

Die Beweislast verschiebt sich zunehmend zu den Arbeitgebern. Sie müssen Entgeltentscheidungen detailliert begründen und dokumentieren. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 zeigte bereits die Tendenz: Der Vergleich mit einzelnen Kollegen kann als Indiz für eine Benachteiligung ausreichen.

Neue Regeln für Bewerbungsgespräche

Die Richtlinie verändert auch den Einstellungsprozess grundlegend. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen.

Die bisher übliche Frage nach dem bisherigen Gehalt wird unzulässig. Das Ziel: Bewerber sollen eine stärkere Verhandlungsposition haben, der Einfluss persönlicher Verhandlungsführung auf die Lohnhöhe soll sinken.

Berichtspflichten für Unternehmen

Für Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten kommen neue Berichtspflichten hinzu. Sie müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle informieren. Personalabteilungen stehen vor der Herausforderung, ihre Dokumentations- und Vergütungssysteme grundlegend zu überarbeiten.

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Mercedes verschiebt Sonderzahlung

Während die Transparenzanforderungen steigen, geraten deutsche Industriekonzerne unter Druck. Mercedes-Benz reagierte auf einen Gewinnrückgang 2025 und ein schwaches erstes Quartal 2026 mit Sparmaßnahmen.

Der Autobauer verschob eine für Juli 2026 geplante tarifliche Sonderzahlung von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts auf 2027. Zudem will das Unternehmen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verhandeln – um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Standorte zu sichern.

Extreme Gehaltsunterschiede in der Tech-Branche

Ein Blick in die Technologiebranche zeigt, wie groß die Schere sein kann. Beim KI-Entwickler Anthropic, im Mai 2026 mit rund 965 Milliarden Dollar bewertet, erreichen Grundgehälter für Spitzenkräfte laut Visa-Daten bis zu 1,38 Millionen Dollar. Die Diskrepanz zwischen kriselnden Industriezweigen und hochfinanzierten Wachstumssektoren wird immer deutlicher.

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Reform bei Altersteilzeit geplant

Neben der Gehaltstransparenz stehen weitere Reformen an. Die Alterssicherungskommission empfahl am 23. Juni 2026 umfassende Änderungen bei der Altersteilzeit. Das Mindestalter soll von 55 auf 58 Jahre steigen, das sogenannte Blockmodell soll abgeschafft werden. Die Bundesregierung will die Empfehlungen zeitnah umsetzen.

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Für Rentner gibt es gute Nachrichten: Zum 1. Juli 2026 steigen die Bezüge um 4,24 Prozent. Schätzungen zufolge werden dadurch rund 140.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Experten raten Betroffenen, Abzugsmöglichkeiten wie Krankenversicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Dienstleistungen verstärkt zu prüfen.

BAG lockert Hürden bei Massenentlassungen

In einem Grundsatzurteil vom 25. Juni 2026 lockerte das Bundesarbeitsgericht die strengen formalen Anforderungen bei Massenentlassungen. Geringfügige Abweichungen bei der Anzahl der angekündigten Entlassungen gefährden die Wirksamkeit der Kündigungen nicht mehr – solange der Schutzzweck des Verfahrens nicht beeinträchtigt wird. Das erleichtert Unternehmen in Restrukturierungsphasen die Arbeit.

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