GEIG-Novelle: Hausverwaltungen drohen Haftungsrisiken ab 2027
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 12:54 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue Pflichten fĂŒr Wohn- und NichtwohngebĂ€ude
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des GebĂ€ude-ElektromobilitĂ€tsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verabschiedet. Damit setzt Deutschland die EU-GebĂ€uderichtlinie 2024/1275 um. FĂŒr Hausverwaltungen ergeben sich weitreichende neue Pflichten â bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Haftungsrisiken.
Bei Neubauten von WohngebĂ€uden mĂŒssen kĂŒnftig mindestens 50 Prozent der StellplĂ€tze vorverkabelt sein. FĂŒr die ĂŒbrigen ParkflĂ€chen ist eine geeignete Leitungsinfrastruktur sicherzustellen. Schon bei umfangreichen Renovierungen greifen die NachrĂŒstpflichten â sobald das GebĂ€ude mehr als drei StellplĂ€tze hat.
Noch strenger sind die Regeln fĂŒr NichtwohngebĂ€ude: Ab fĂŒnf StellplĂ€tzen muss die HĂ€lfte vorverkabelt sein. Pro fĂŒnf ParkplĂ€tze ist mindestens eine Ladestation zu errichten.
Stichtag fĂŒr bestehende NichtwohngebĂ€ude
Neben den neuen Pflichten fĂŒr E-MobilitĂ€t mĂŒssen Vermieter auch die rechtlichen Ănderungen bei der Eigentumsverwaltung im Blick behalten. Was Sie jetzt ĂŒber Balkonkraftwerke, Online-Versammlungen und die 19 wichtigsten WEG-Regelungen wissen mĂŒssen, erfahren Sie in diesem kompakten Guide. Die 19 entscheidenden WEG-Ănderungen gratis nachlesen
Eine wesentliche Neuerung betrifft bestehende NichtwohngebĂ€ude mit mehr als 20 StellplĂ€tzen. Ab dem 1. Januar 2027 muss entweder ein Ladepunkt pro zehn ParkplĂ€tze installiert sein â oder die HĂ€lfte der StellplĂ€tze verfĂŒgt ĂŒber die nötige Leitungsinfrastruktur. FĂŒr öffentliche ParkplĂ€tze reicht alternativ eine Ladeleistung von 1,1 kW pro Stellplatz.
Hausverwalter in der Haftungsfalle
Branchenexperten warnen vor einem oft unterschĂ€tzten Risiko: Die rechtliche Verantwortung ergibt sich aus PrĂŒfungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenĂŒber den ImmobilieneigentĂŒmern. Ein Haftungsfall droht bereits, wenn die Verwaltung die PrĂŒfung der Pflichtenauslöser unterlĂ€sst oder die EigentĂŒmer nicht rechtzeitig ĂŒber technische Machbarkeit und gesetzliche Fristen informiert.
Empfohlen wird ein systematischer Prozess: detaillierte ObjektprĂŒfung, Identifikation der gesetzlichen Pflichten und Aufbereitung technischer Lösungen als Grundlage fĂŒr rechtssichere BeschlĂŒsse.
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Weitere rechtliche Klarstellungen
Parallel zur GEIG-Novelle hat der Bundesgerichtshof im Mai 2026 entschieden: Hausverwalter dĂŒrfen fĂŒr die Vermittlung von Wohnraum aus dem eigenen Bestand keine Provisionen fordern. Das gilt laut Urteil auch fĂŒr alternative Bezeichnungen wie Neuvermietungspauschalen.
ZusĂ€tzlich hat das Kabinett im Juli eine Mietrechtsreform beschlossen. Sie sieht unter anderem die Deckelung von MöblierungszuschlĂ€gen auf maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete vor. Die kumulierten Ănderungen erhöhen den administrativen und beratenden Aufwand fĂŒr Hausverwaltungen in den kommenden Monaten deutlich.
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