Geldwäsche-Compliance, Kernaufgaben

Geldwäsche-Compliance: Kernaufgaben dürfen nicht ausgelagert werden

28.06.2026 - 22:32:25 | boerse-global.de

Compliance-Experten diskutieren in Berlin über unverzichtbare Kernaufgaben im Haus und steigende Strafen bei Verstößen.

Geldwäsche-Tagung: Grenzen des Outsourcings und neue EU-Vorgaben
Geldwäsche-Compliance - Eine Hand setzt ein kleines Zahnrad in einen komplexen Mechanismus ein, der Compliance und regulatorische Strukturen symbolisiert. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Branchenexperten diskutierten die rechtlichen Grenzen und neuen Risiken.

Kernaufgaben bleiben im Haus

Bestimmte AML-Funktionen müssen zwingend im eigenen Unternehmen bleiben. Das betonte Dr. Anna Izzo-Wagner von der Kanzlei Waldeck auf der Tagung. Nasim Jenkouk von RSM Ebner Stolz ergänzte: Die eigentliche Kontrollfunktion dürfe nie an Externe abgegeben werden.

Der Trend geht daher nicht zum vollständigen Outsourcing. Stattdessen setzen Firmen auf die Industrialisierung ihrer Geldwäsche-Prozesse. Louisa Marie Lippold (Regpit) und Saskia Isabell Platte (PwC) hoben die Rolle von Digitalisierung und KI hervor. Diese Technologien machen interne Abläufe effizienter – ohne dass die Letztverantwortung abwandert.

Externe Beauftragte bleiben eine Option

Trotz der Einschränkungen ist die externe Bestellung von Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG etabliert. Dienstleister wie Dreyfield Deutschland übernehmen Risikoanalysen, interne Sicherungsmaßnahmen und Meldungen an die FIU.

Die rechtssichere Organisation wird durch harte Strafen untermauert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro im Standardfall. Bei schweren Verfehlungen sind es bis zu einer Million Euro. Noch härter wird es bei sehr schweren Verstößen: Hier sind Sanktionen von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes möglich. Zusätzlich sieht § 57 GwG „Naming and Shaming“ vor – Verstöße werden öffentlich gemacht.

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Neue EU-Vorgaben erhöhen den Druck

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Die Sanktionen greifen ab dem 12. Februar 2027. Ab 2030 müssen Verpackungen recyclingfähig sein und bestimmte Mindestrezyklatanteile sowie Leerraumvorgaben erfüllen.

Für Importeure wird es besonders heikel: Nach Artikel 18 haften sie voll für Verpackungen aus Drittländern. Online-Marktplätze müssen künftig die Herstellerregistrierungen ihrer Anbieter prüfen.

Parallel läuft die Umsetzung der Solvency II Review. Bis zum 29. Januar 2027 müssen Versicherungsunternehmen umfangreiche Änderungen in der Berichterstattung und im Liquiditätsrisikomanagement umsetzen.

KI als Entlastung – aber mit neuen Risiken

Viele Unternehmen setzen auf KI-gestützte Lösungen, um den personellen Aufwand zu bewältigen. Stripe konnte die Bearbeitungszeit durch KI-Agenten um 26 Prozent senken. Auch KPMG und Deloitte rollen KI-Agenten für ihre Mitarbeiter und Prüfplattformen aus. Für den 29. Juni 2026 hat die Shinhan Financial Group den Start einer eigenen KI-Lösung angekündigt.

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Doch regulatorische Vereinfachungen bergen neue Gefahren. Die Bundesnotarkammer kritisierte am 27. Juni 2026 den EU-Vorschlag für eine neue Unternehmensform namens „EU Inc.“. Die geplante Gründung innerhalb von 48 Stunden ohne ausreichende Identitätsprüfung sei gefährlich. Das Risiko für Strohmann-Gründungen, Geldwäsche und Sanktionsumgehung steige massiv. Die Notare mahnten: Schnelligkeit darf nicht zulasten des Missbrauchsschutzes gehen.

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