Gemeinsame PresseerklÀrung: Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen
08.03.2024 - 10:20:00ZVDH-PrĂ€sident Dirk Bollwerk kommentiert: "Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schĂŒtzen."
ZVEH-PrĂ€sident Stefan Ehinger ergĂ€nzt: "Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider VerbĂ€nde. Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewĂ€hrten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren fĂŒr die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere ElektrofachkrĂ€fte eingefĂŒhrt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen fĂŒr das Betreten von DĂ€chern auch durch E-Handwerksbetriebe."
Anforderungen der Vereinbarung
"Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um AbsturzunfĂ€lle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthĂ€lt. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und SchutzgerĂŒsten, dĂŒrfen E-Handwerker auf DĂ€chern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen fĂŒr die Benutzung der GerĂŒste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung fĂŒr die Betriebe", macht Jörg Botti, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der BG ETEM, deutlich.
Michael Kirsch, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der BG BAU, erklĂ€rt: "Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchfĂŒhren dĂŒrfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. FĂŒr alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf DĂ€chern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und SchutzgerĂŒste vorhanden sind."
Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung fĂŒr die Benutzung von Arbeits- und SchutzgerĂŒsten sowie Schulungsanforderungen fĂŒr eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) fĂŒr PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung fĂŒr elektrotechnische Arbeiten fĂŒr Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft. Sie stellt einen Meilenstein fĂŒr die Sicherheit und QualitĂ€t in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten VerbĂ€nde und Berufsgenossenschaften fĂŒr höchste Standards in der Branche.
Kontakt:
Maren Cornils
Pressesprecherin
Zentralverband der Deutschen Elektro- undInformationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 247747-28
E-Mail: m.cornils@zveh.de
Claudia BĂŒttner
Pressesprecherin
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Fritz-Reuter-StraĂe 1
50968 Köln
Telefon: +49 221-398038-12
E-Mail: cbuettner@dachdecker.de
Christian Sprotte
Pressesprecher, Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Ăffentlichkeitsarbeit
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Katrin Lemcke-Kamrath
Pressestelle, Stabsabteilung Kommunikation
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
HildegardstraĂe 29/30
10715 Berlin
Telefon: +49 30 85781-461
E-Mail: Katrin.Lemcke-Kamrath@bgbau.de
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