Gericht stoppt VW-Sparkurs: JubilĂ€umsprĂ€mien mĂŒssen gezahlt werden
07.06.2026 - 11:49:28 | boerse-global.de
Eine aktuelle Analyse von EY zeigt: WĂ€hrend US-Konkurrenten ihre Ergebnisse massiv steigern, brechen die Zahlen von Volkswagen, Mercedes-Benz und BMW ein.
Gewinneinbruch um 23 Prozent
Der operative Gewinn der drei deutschen Konzerne sank im ersten Quartal um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatz fiel um rund 4 Prozent. US-Hersteller legten dagegen beim Gewinn um 83 Prozent zu. Japans Autobauer steigerten ihre Erlöse um 4 Prozent.
Besonders der chinesische Markt bereitet den Deutschen Probleme. Der Absatz brach dort um 16 Prozent ein. âChina entwickelt sich vom Wachstumstreiber zum Problemmarkt", sagt EY-Experte Constantin Gall. Die durchschnittliche Marge der 19 gröĂten Autokonzerne weltweit fiel auf 3,5 Prozent â der niedrigste Stand seit 2020.
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Boni gestrichen, PrĂ€mien gekĂŒrzt
Die angespannte Finanzlage hat direkte Folgen fĂŒr die GehĂ€lter von VorstĂ€nden und FĂŒhrungskrĂ€ften. Bei Volkswagen zeichnete sich bereits ab, dass der Vorstand fĂŒr 2025 keine Boni erhĂ€lt. Grund: Der Netto-Cashflow lag nahe Null. FĂŒr die volle Auszahlung wĂ€ren 3,5 Milliarden Euro nötig gewesen.
Auch tausende Manager unterhalb der Vorstandsebene mĂŒssen mit deutlich niedrigeren PrĂ€mien rechnen. Neben den Absatzproblemen belasten hohe Investitionen in Software, der schleppende Hochlauf der E-MobilitĂ€t und US-Zölle die LiquiditĂ€t.
Gericht stoppt Sparkurs bei VW
Doch einseitige KĂŒrzungen sind rechtlich riskant. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtete Volkswagen am 5. Juni zur vollen Auszahlung von JubilĂ€umsprĂ€mien an zwei Mitarbeiter. Der Konzern hatte die PrĂ€mien zum 1. Januar 2025 von Prozenten auf niedrigere PauschalbetrĂ€ge umgestellt.
Das Gericht argumentierte: Der neue Tarifvertrag wurde erst Ende Januar 2025 unterzeichnet. FĂŒr JubilĂ€en am Neujahrstag gilt noch die alte Regelung. Die betroffenen Mitarbeiter erhalten bis zu 1,45 MonatsgehĂ€lter nach 25 Dienstjahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, könnte aber Signalwirkung fĂŒr Ă€hnliche FĂ€lle haben.
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Neue EU-Regeln belasten Personalabteilungen
ZusĂ€tzlich steigt der bĂŒrokratische Druck. Zum 7. Juni lief die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab. Deutschland hat die Vorgaben noch nicht in nationales Recht ĂŒberfĂŒhrt. Das Bundesfamilienministerium plant eine Umsetzung bis Anfang 2027.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 100 BeschĂ€ftigten zu regelmĂ€Ăigen Berichten ĂŒber geschlechtergetrennte DurchschnittsgehĂ€lter. Ziel ist die SchlieĂung der LohnlĂŒcke. In Deutschland liegt sie bei ĂŒber 15 Prozent â deutlich ĂŒber dem EU-Schnitt von rund 11 Prozent. Branchenvertreter fordern eine bĂŒrokratiearme Umsetzung, um die bereits stark belasteten Unternehmen nicht zusĂ€tzlich zu behindern.
