Gesundheitsförderung, Betrieb

Gesundheitsförderung im Betrieb: Nur 26 Prozent würden den Betriebsarzt nutzen

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nur 64 Prozent berichten von betriebsärztlicher Versorgung; die Kontaktbereitschaft hängt laut Studienautoren vor allem von der Präventionskultur ab.
Ein minimalistischer, leerer Arbeitsplatz in einem modernen Büro mit Tageslicht und einer Zimmerpflanze. Illustration mit AI erstellt.

In deutschen Unternehmen besteht bei der arbeitsmedizinischen Betreuung weiterhin eine spürbare Kluft zwischen gesetzlichem Anspruch und betrieblicher Wirklichkeit.

Wie die Ergebnisse der vierten Welle der lidA-Studie für die Erwerbsphase der Geburtsjahrgänge 1959 und 1965 zeigen, gaben 64 Prozent der befragten Beschäftigten an, dass in ihrem Betrieb eine betriebsärztliche Versorgung vorhanden sei.

Die Untersuchung, die unter Leitung der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt und unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gefördert wurde, erschien im Oktober 2026 im Zentralblatt für Arbeitsmedizin.

Große Unterschiede zwischen den Branchen

Die Erhebung für die Jahre 2022 und 2023 verdeutlicht erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Tätigkeitsfeldern. Während in Bereichen mit traditionell strengen Arbeitsschutzvorgaben eine sehr hohe Abdeckung verzeichnet wird, fällt das Angebot in anderen Berufsfeldern drastisch ab.

In der Krankenpflege, der Altenpflege, der chemischen Industrie sowie im Sicherheits- und Brandschutz liegt der Anteil der Beschäftigten mit betriebsärztlicher Betreuung bei über 80 bis 90 Prozent. Das Schlusslicht bildet die Steuerberatung, in der lediglich 12 Prozent der Befragten von einer entsprechenden Versorgung im Betrieb berichten.

Neben dem reinen Vorhandensein eines Betriebsarztes untersuchten die Forscher auch die Bereitschaft der Belegschaft, diesen für präventive Angebote in Anspruch zu nehmen. Unter jenen Arbeitnehmern, die Zugang zu einem Betriebsarzt haben, äußerten 41 Prozent ihre Bereitschaft, diesen für eine individuelle Gesundheitsförderung zu kontaktieren.

Bezogen auf die Gesamtheit aller befragten Erwerbstätigen sinkt dieser Anteil auf 26 Prozent. Nach Angaben der Studienautoren hängt die Bereitschaft zur Kontaktaufnahme dabei weniger vom Alter oder dem aktuellen Gesundheitszustand der Beschäftigten ab als von der im jeweiligen Unternehmen etablierten Gesundheits- und Präventionskultur.

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Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Grundsätzlich besteht in Deutschland gemäß Paragraf 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie in Österreich bereits ab der ersten beschäftigten Person die Pflicht, einen Betriebsarzt zu bestellen.

Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich in Deutschland nach der DGUV Vorschrift 2. Für kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten greifen vereinfachte Modelle wie die Regelbetreuung für Kleinbetriebe oder das Unternehmermodell.

In Österreich existiert eine jährliche Präventionszeit, wobei Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern die kostenlose AUVA-Sicher-Betreuung in Anspruch nehmen können. In der Schweiz wiederum regelt die EKAS-Richtlinie 6508 den Beizug bei besonderen Gefährdungen.

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Die Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Während öffentliche Angebote für Kleinbetriebe teils kostenfrei sind, liegen Pauschalen bei Anbietern ab 15 Euro pro Mitarbeiter, alternativ erfolgt eine individuelle Abrechnung auf Anfrage.

Zudem ist der Betriebsrat bei der Bestellung von Betriebsärzten nach Paragraf 9 ASiG zustimmungspflichtig. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten schreibt der Gesetzgeber zudem einen Arbeitsschutzausschuss vor, der mindestens vierteljährlich zusammentritt.

Rolle der individuellen Beratung wächst

Im Zuge früherer Rechtsänderungen, etwa der Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) aus dem Jahr 2013, wurde festgelegt, dass die individuelle ärztliche Beratung stets Vorrang vor körperlichen Untersuchungen hat; letztere dürfen ohnehin nur mit Einverständnis des Beschäftigten erfolgen.

Gleichzeitig verändern sich die Erwartungen an den betriebsärztlichen Dienst. Eine Umfrage von Gynial unter 530 berufstätigen Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren in Österreich ergab unlängst, dass sich 33 Prozent der Befragten Unterstützung durch die Betriebsmedizin während der Wechseljahre wünschen. 44 Prozent der Frauen mit Wechseljahreserfahrung berichteten über spürbare Auswirkungen auf das Wohlbefinden im Arbeitsalltag, 37 Prozent über Beeinträchtigungen der Konzentration und 29 Prozent über Leistungseinschränkungen. Zudem forderten 86 Prozent der Umfrageteilnehmer, frauenspezifische Themen in der betrieblichen Gesundheitsförderung stärker zu berücksichtigen.

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