Gewerbe, Wohnen

Gewerbe zu Wohnen: KfW fördert Umbau mit bis zu 30.000 Euro

05.07.2026 - 00:24:21 | boerse-global.de

Neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet mit bis zu 30.000 Euro pro Einheit. Gleichzeitig plant die Regierung KĂŒrzungen im Klimafonds.

KfW-Start: ZuschĂŒsse fĂŒr Umbau von BĂŒros in Wohnungen
Gewerbe - Eine moderne GewerbegebĂ€ude-Fassade mit Solarpaneelen und GrĂŒnelementen, die Energieeffizienz und finanzielle Förderungen symbolisiert. 05.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Es unterstĂŒtzt Investoren mit ZuschĂŒssen, die leerstehende BĂŒros oder LĂ€den in Wohnraum umwandeln. Voraussetzung: Das GebĂ€ude ist mindestens fĂŒnf Jahre alt – und es entsteht mindestens eine neue Wohneinheit.

30.000 Euro pro Wohnung

Die Förderung liegt bei 30 Prozent der Kosten, maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Macht bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Einheit. Pro Unternehmen sind 300.000 Euro drin – genug fĂŒr zehn Wohnungen.

Allerdings gibt es eine Bedingung: Der Umbau muss energetisch??? sein. Gefordert ist der Standard eines Effizienzhauses 85 EE oder Denkmal EE. Das Budget fĂŒr 2026 liegt bei 300 Millionen Euro. AntrĂ€ge laufen ĂŒber die Hausbank und mĂŒssen vor Baubeginn gestellt werden. FĂŒr die Umsetzung bleiben 54 Monate Zeit.

Sparen beim Klimafonds

WĂ€hrend die Regierung neue Anreize schafft, kĂŒrzt sie woanders. Der Haushaltsentwurf fĂŒr 2027 sieht Einsparungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) von zwei bis drei Milliarden Euro jĂ€hrlich vor.

Konkret: Einnahmen aus dem Emissionshandel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro sollen teils direkt in den Kernhaushalt fließen. Das trifft auch die Heizungsförderung. Einen Förderstopp wird es nicht geben, aber die UnterstĂŒtzung wird stĂ€rker sozial gestaffelt. Der maximale Zuschuss bleibt bei 70 Prozent – bei gedeckelten Kosten sind das maximal 21.000 Euro.

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Der Gesamthaushalt 2027 liegt bei 555,4 Milliarden Euro. Die FinanzierungslĂŒcke wird durch Nettokreditaufnahme geschlossen. Das Kabinett will sich in den kommenden Tagen mit dem Entwurf befassen.

Solarpflicht fĂŒr Gewerbe kommt

Neben den Förderungen plant der Gesetzgeber strengere Regeln. Das neue GebĂ€ude-Modernisierungsgesetz (GModG) fĂŒhrt eine bundesweite Solarpflicht ein – schrittweise.

Los geht es Anfang 2027: Neue öffentliche NichtwohngebĂ€ude und Gewerbebauten ab 250 Quadratmetern GrundflĂ€che mĂŒssen Photovoltaik installieren. Ein Jahr spĂ€ter folgen bestehende GewerbegebĂ€ude ab 500 Quadratmetern – aber nur bei grundlegender Dachsanierung. FĂŒr WohnhĂ€user und ĂŒberdachte ParkplĂ€tze greift die Pflicht erst 2030.

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Ladeinfrastruktur wird weiter gefördert

Parallel lĂ€uft ein Programm fĂŒr Ladestationen an StellplĂ€tzen in MehrparteienhĂ€usern. Der Bund stellt 500 Millionen Euro bereit. Pro Stellplatz gibt es zwischen 1.300 und 2.000 Euro Festbetrag.

Experten raten: Die grĂ¶ĂŸten Einsparpotenziale bei Gewerbeimmobilien liegen in der Kombination aus Betriebsoptimierung, besserer Anlagentechnik und umfassenden Sanierungskonzepten.

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