Ghost Jobs: New York verhängt bis zu 5.000-Dollar-Strafen für Fake-Anzeigen
14.06.2026 - 13:30:17 | boerse-global.de
Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern müssen künftig detailliert angeben, ob sie eine Stelle wirklich besetzen wollen.
Mitte Juni 2026 brachten Abgeordnete in New York ein Gesetz auf den Weg, das die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöhen soll. Gouverneurin Kathy Hochul muss den Entwurf noch unterzeichnen. Dann werden Unternehmen ab 100 Beschäftigten verpflichtet, in jeder Stellenanzeige ein voraussichtliches Datum für die Besetzung anzugeben. Zudem müssen Inserate spätestens zwei Wochen nach einer erfolgreichen Einstellung aus allen Kanälen entfernt werden.
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Hohe Strafen bei Verstößen
Der Gesetzentwurf sieht empfindliche Sanktionen vor. Pro nicht regelkonformer Stellenausschreibung droht ein Bußgeld von 2.500 US-Dollar. Bleibt ein Verstoß länger als 30 Tage unkorrigiert, verdoppelt sich die Summe auf 5.000 US-Dollar.
Die Neuregelung zielt auf die Praxis der sogenannten Ghost Jobs ab. Dabei handelt es sich um Anzeigen für Positionen, die Unternehmen gar nicht besetzen wollen oder die bereits vergeben sind. Firmen nutzen diese Taktik oft, um einen Talentpool für die Zukunft aufzubauen oder nach außen hin kontinuierliches Wachstum zu signalisieren.
Jedes siebte Inserat ist ein Fake
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung wird durch aktuelle Daten untermauert. Eine Analyse von über 175.000 Stellenausschreibungen ergab: Etwa jedes siebte Inserat war länger als 30 Tage aktiv, ohne besetzt zu werden. Brancheninterne Erhebungen der Plattform Greenhouse beziffern den Anteil von Fake-Anzeigen auf 18 bis 22 Prozent.
Die Wahrnehmung der Bewerber deckt sich mit diesen Zahlen. Umfragen zufolge gehen drei von fünf Arbeitssuchenden davon aus, bereits auf fiktive Stellenangebote gestoßen zu sein. Eine Befragung aus dem zweiten Quartal 2024 zeigte zudem: Rund 70 Prozent der Unternehmen hatten mindestens eine Stellenausschreibung geschaltet, für die keine reale Vakanz bestand.
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Internationale Regulierungswelle
Die Initiative in New York steht im Kontext verstärkter internationaler Regulierung von Arbeitsverhältnissen. Nahezu zeitgleich verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) am 12. Juni 2026 in Genf ein erstes Übereinkommen zum Schutz von Arbeitnehmern in der Plattformökonomie. Ziel ist es, grundlegende Arbeitsnormen auf Fahrdienste, Logistik und Online-Freiberufler auszuweiten.
Auch in Deutschland rückt die digitale Transformation des Arbeitsmarktes in den Fokus der Gesetzgebung. Der Bundestag verabschiedete am 12. Juni 2026 das nationale Umsetzungsgesetz für die EU-KI-Verordnung. Die Bundesregierung betonte dabei die Relevanz von Weiterbildungen. Bis 2030 werde in Deutschland kaum ein Arbeitsplatz ohne Bezug zu Künstlicher Intelligenz existieren. Ein verstärkter Fokus auf technologische Kompetenz und Transparenz in Rekrutierungsprozessen sei unerlässlich.
