Bundesgerichte, Daimler Truck

Vergleich mit Spitzenverdiener? - Urteil stÀrkt Frauenrechte

23.10.2025 - 15:11:42 | dpa.de

Gleiche Arbeit, weniger Geld - immer wieder stehen Frauen vor dem Problem. Ein Grundsatzurteil aus Erfurt verbessert ihre Position. Klar ist nun, an wessen Verdienst sie sich bei Streit messen können.

Das Bundesarbeitsgericht stÀrkt die Rechte von Frauen bei Streit um die gleiche Bezahlung wie MÀnner (Illustration)  - Foto: Martin Schutt/dpa
Das Bundesarbeitsgericht stÀrkt die Rechte von Frauen bei Streit um die gleiche Bezahlung wie MÀnner (Illustration) - Foto: Martin Schutt/dpa

Was ist der Maßstab fĂŒr die gleiche Bezahlung von Frauen und MĂ€nnern mit vergleichbaren Jobs? Reicht der Vergleich mit einem Kollegen, der die gleiche Arbeit macht, oder muss es der Mittelwert einer vergleichbaren Arbeitnehmergruppe sein? Diese Fragen, die in vielen Unternehmen und Verwaltungen fĂŒr Streit sorgen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem Grundsatzurteil in einem Fall von Daimler Truck in Baden-WĂŒrttemberg geklĂ€rt - und damit die Position von Frauen gestĂ€rkt. 

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnĂŒgen mĂŒssen, wenn sie auf gleiche Bezahlung wie MĂ€nner pochen. Sie können sich im besten Fall am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer TĂ€tigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert, entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 300/24). 

Benachteiligungsverbot bekommt «schÀrfere ZÀhne»

«Es wird kĂŒnftig leichter sein, eine geschlechtsbedingte Entgeltdiskriminierung darzulegen», sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor ThĂŒsing der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. «Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechtes bekommt damit immer schĂ€rfere juristische ZĂ€hne.» FĂŒr die Vize-Vorsitzende des DGB, Elke Hannack, zeigt der Fall, «wie wenig das deutsche Entgelttransparenzgesetz taugt», wenn Gerichte entscheiden mĂŒssten. Sie forderte die Bundesregierung auf, die geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich vollstĂ€ndig in deutsches Recht umzusetzen. 

Verhandelt wurde die Klage einer Frau aus der mittleren FĂŒhrungsebene der Daimler Truck AG, die sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer mĂ€nnlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht hatte. Bei dem Verfahren geht es um viel Geld: Ihre AnwĂ€ltin gab den Streitwert mit mehr als 100.000 Euro fĂŒr einen Zeitraum von fĂŒnf Jahren an. 

Eine mÀnnliche Vergleichsperson reicht aus 

Bei Streitigkeiten ĂŒber eine unterschiedliche Bezahlung von Frauen und MĂ€nnern gelte der sogenannte Paarvergleich, sagte die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, bei der UrteilsverkĂŒndung. «Der Mittelwert ist ohne Bedeutung». Könne der Arbeitgeber die aus einem Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung nicht widerlegen, sei er zur Zahlung des höheren Entgelts verpflichtet. Zudem sei das Entgeltsystem des Unternehmens fĂŒr die Abteilungsleiterposition nicht transparent. Der Senat orientierte sich bei seinem Urteil an der europĂ€ischen Rechtsprechung. 

Wenn Frauen den Verdacht hĂ€tten, sie wĂŒrden wegen ihres Geschlechtes schlechter bezahlt, «können sie sich eine Person heraussuchen, die die gleiche oder eine vergleichbare Arbeit macht», sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Der Senat habe deutlich gemacht, der Paarvergleich sei auch in grĂ¶ĂŸeren Unternehmen zulĂ€ssig, in denen es eine Gruppe möglicher Vergleichspersonen gibt, oder die nach dem Entgelttransparenzgesetz einen Mittelwert (Median) fĂŒr eine Vergleichsgruppe zur VerfĂŒgung stellen können. 

Neuverhandlung in Baden-WĂŒrttemberg 

Die AnwĂ€ltin von Daimler Truck argumentierte, die Bezahlung der Frau sei wegen ihrer individuellen Leistung geringer. Sie sei nicht mit dem Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern vergleichbar, der die Verantwortung fĂŒr einen ganzen GeschĂ€ftsbereich trage. Sie befĂŒrchtete, «letztlich haben wir dann ein gleiches Gehalt fĂŒr alle». 

Das BAG hob ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das sich an den von Daimler Truck erhobenen Mittelwerten (Median) fĂŒr eine weibliche Vergleichsgruppe sowie einer mĂ€nnlichen Vergleichsgruppe orientierte, in großen Teilen auf. Der Fall geht an das Landesarbeitsgericht zurĂŒck. Dort soll auch der Arbeitgeber Gelegenheit haben, darzulegen, welche sachlichen GrĂŒnde es fĂŒr die bessere Bezahlung des mĂ€nnlichen Abteilungsleiters gibt. 

Sechs Prozent Lohnunterschied in Deutschland 

Dass es Lohngleichheit von Frauen und MĂ€nnern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft, aber nicht immer RealitĂ€t. Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und MĂ€nnern erreichen. Noch liegt die LohnlĂŒcke nach Statistiken bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe bei sechs Prozent. 

Daimler Truck stellte seinen Arbeitnehmern im Intranet Daten zur Entgelttransparenz (Dashboard) zur VerfĂŒgung. Seit 2017 gibt es in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz, das GehaltsauskĂŒnfte ermöglicht - allerdings nur bei Unternehmen mit mindestens 200 BeschĂ€ftigten. Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt FĂ€lle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht.

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