goAML-Portal: Wartungsarbeiten im Mai zwingen zu Notfall-Meldungen
02.05.2026 - 09:40:05 | boerse-global.deBetroffene Unternehmen mĂŒssen auf Fax-Ausweichverfahren umschwenken.
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Drei Tage Offline-Zeit fĂŒr das System
Der Generalzolldirektion und die Financial Intelligence Unit (FIU) haben eine umfassende Wartung des goAML-Webportals angekĂŒndigt. Von Freitag, dem 15. Mai 2026, 18:00 Uhr, bis Montag, dem 18. Mai 2026, 8:00 Uhr, bleibt die Plattform komplett unerreichbar. In dieser Zeit können keine Verdachtsmeldungen (SARs) elektronisch eingereicht werden.
FĂŒr dringende FĂ€lle haben die Behörden einen Notfallmechanismus eingerichtet. Bei sogenannten FristfĂ€llen â wenn eine Meldung gesetzlich sofort erforderlich ist â darf per Fax gemeldet werden. Die entsprechenden Formulare (033572 und 033573) stehen im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung bereit. Die Faxnummer lautet 0228 303-98551.
Die Zollverwaltung betont jedoch: Dieser Ausweichweg ist nur fĂŒr wirklich eilige Sachverhalte gedacht. Alle anderen Meldungen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme des Portals am Montagmorgen zurĂŒckgestellt werden.
Hintergrund: Neue Meldeverordnung seit MĂ€rz
Die Wartungsarbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit der neuen GeldwĂ€sche-Meldeverordnung (GwGMeldV), die am 1. MĂ€rz 2026 in Kraft getreten ist. Sie fĂŒhrt einheitliche nationale Standards fĂŒr Verdachtsmeldungen ein und zielt auf höhere DatenqualitĂ€t ab.
Seit MĂ€rz mĂŒssen Meldungen strengen XML-Schemata folgen, die in geschĂŒtzten Bereichen der Zoll-Website bereitgestellt werden. Die neuen Anforderungen umfassen unter anderem:
- Ein internes Aktenzeichen
- Detaillierte BegrĂŒndungen des Verdachts nach einem FIU-Katalog
- VollstÀndige Angaben zu allen Beteiligten und wirtschaftlich Berechtigten
Das goAML-System prĂŒft Meldungen inzwischen automatisch auf formale Korrektheit. Diese Validierung soll die Zahl unvollstĂ€ndiger oder sogenannter "defensiver Meldungen" reduzieren â also Eingaben, die Unternehmen nur zur Absicherung einreichen, ohne eine nachprĂŒfbare Tatsachengrundlage zu liefern.
Steigender Druck auf Unternehmen
Die AnkĂŒndigung kommt zu einer Zeit verschĂ€rfter Regulierung. Seit dem 1. Januar 2024 mĂŒssen nahezu alle Verpflichteten nach dem GeldwĂ€schegesetz bei goAML registriert sein â unabhĂ€ngig davon, ob sie einen konkreten Verdachtsfall haben.
Ein neues Gesetz â das âGesetz zur StĂ€rkung der Zollverwaltung und zur BekĂ€mpfung der FinanzkriminalitĂ€t" (ZFG) â droht mit empfindlichen Strafen fĂŒr VerstöĂe. Wer die Registrierung vorsĂ€tzlich unterlĂ€sst, muss mit BuĂgeldern von bis zu 150.000 Euro rechnen. Bei FahrlĂ€ssigkeit drohen bis zu 100.000 Euro.
Besonders fĂŒr bestimmte WarenhĂ€ndler tickt die Uhr: Bislang waren sie von der Registrierungspflicht befreit, sofern sie nicht mit hochriskanten GĂŒtern wie Edelmetallen oder Luxusfahrzeugen handelten. Diese Ausnahme lĂ€uft zum 31. Dezember 2026 aus. Ab dem 1. Januar 2027 mĂŒssen alle WarenhĂ€ndler ein aktives goAML-Konto vorweisen.
Entwicklung des Portals
Die FIU hat das goAML-Portal in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Ein Meilenstein war die EinfĂŒhrung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) am 1. September 2025. Seither schĂŒtzt ein Einmal-Passwort (OTP) die sensiblen Finanzdaten vor unbefugtem Zugriff.
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Die Software selbst stammt vom BĂŒro der Vereinten Nationen fĂŒr Drogen- und VerbrechensbekĂ€mpfung (UNODC) und wird von Financial Intelligence Units weltweit genutzt. In Deutschland hat sie die Meldepraxis grundlegend verĂ€ndert â von papierbasierten oder unstrukturierten elektronischen Einreichungen hin zu einem datengetriebenen System.
Fachleute sehen in den aktuellen Updates mehr als bloĂe Wartung: Deutschland bereitet sich auf die Anforderungen der neuen EuropĂ€ischen Anti-GeldwĂ€sche-Behörde (AMLA) vor, die ihre Arbeit in den vergangenen Monaten aufgenommen hat. Die standardisierte XML-Berichterstattung und höhere DatenqualitĂ€t gelten als Voraussetzung fĂŒr den grenzĂŒberschreitenden Informationsaustausch innerhalb der EU.
Handlungsempfehlungen fĂŒr Compliance-Verantwortliche
Angesichts der bevorstehenden Wartungsarbeiten raten Experten, die internen Prozesse zu ĂŒberprĂŒfen. Alle laufenden EintrĂ€ge im Portal sollten vor dem 15. Mai gespeichert werden, um Datenverluste zu vermeiden.
Langfristig bleibt die UnverzĂŒglichkeit der Meldung der entscheidende Faktor. Aktuelle Vorgaben von BaFin und FIU schreiben vor: Sobald ein Verdacht erhĂ€rtet ist, muss die Meldung in der Regel am selben Tag oder spĂ€testens am folgenden Werktag erfolgen. Diese verbindliche Frist erfordert gut integrierte Compliance-Software und effiziente interne AblĂ€ufe.
Die Zollverwaltung stellt die Wartungsarbeiten als notwendigen Schritt dar, um ein robustes und zukunftssicheres Meldesystem zu gewĂ€hrleisten. FĂŒr die betroffenen Unternehmen bedeutet dies: Vorbereitung ist alles.
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