Google-Urteil, Gericht

Google-Urteil: Gericht verurteilt zu Schadensersatz für Fakeshop-Betrug

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gericht verurteilt Google zu Schadensersatz wegen betrügerischer Werbung. Der Konzern hatte eine Anzeige für einen bereits gemeldeten Fakeshop geschaltet.

Amtsgericht Starnberg: Google muss für Fake-Shop-Anzeige zahlen
Smartphone-Display mit Suchmaschinenergebnissen in einer Anwaltskanzlei zur Veranschaulichung rechtlicher Haftung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Amtsgericht Starnberg hat Google zu Schadensersatz verurteilt. Der Grund: Eine betrügerische Werbeanzeige in der Suchmaschine.

Ein Mann aus Bayern bestellte über eine Google-Anzeige einen Fahrradträger für knapp 490 Euro. Bezahlt, geliefert wurde nie. Der Anbieter war ein Fakeshop.

Gericht: Google hätte erkennen müssen, dass es Betrug war

Das entscheidende Detail: Der Shop war bereits als betrügerisch gemeldet. Google spielte die Anzeige trotzdem weiter aus. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Sorgfaltspflichten (Az. 1 C 198/26).

Der Konzern muss nun den Kaufpreis von 489,99 Euro plus Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Die Richter stützten sich auf deutsches Recht und den Digital Services Act (DSA).

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Verbraucherschützer jubeln – Google kündigt Widerspruch an

Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte das Urteil ein „wichtiges Signal“. Bisher konnten sich Plattformbetreiber oft auf ihre Rolle als reine Vermittler berufen. Das könnte sich jetzt ändern.

Das Urteil erging ohne mündliche Verhandlung – Google hatte keine Klageerwiderung eingereicht. Der Konzern bezeichnete die Entscheidung als „fehlerhaft“ und prüft Rechtsmittel.

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Rechtsexperten warnen: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Sie ist nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch könnte sie als Präzedenzfall dienen und die Hürden für Haftungsansprüche gegen große Plattformen senken.

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Ob das Urteil einer höheren Instanz standhält, bleibt abzuwarten.

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