Google-Urteil: Gericht verurteilt zu Schadensersatz für Fakeshop-Betrug
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Amtsgericht Starnberg hat Google zu Schadensersatz verurteilt. Der Grund: Eine betrügerische Werbeanzeige in der Suchmaschine.
Ein Mann aus Bayern bestellte über eine Google-Anzeige einen Fahrradträger für knapp 490 Euro. Bezahlt, geliefert wurde nie. Der Anbieter war ein Fakeshop.
Gericht: Google hätte erkennen müssen, dass es Betrug war
Das entscheidende Detail: Der Shop war bereits als betrügerisch gemeldet. Google spielte die Anzeige trotzdem weiter aus. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Sorgfaltspflichten (Az. 1 C 198/26).
Der Konzern muss nun den Kaufpreis von 489,99 Euro plus Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Die Richter stützten sich auf deutsches Recht und den Digital Services Act (DSA).
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Verbraucherschützer jubeln – Google kündigt Widerspruch an
Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte das Urteil ein „wichtiges Signal“. Bisher konnten sich Plattformbetreiber oft auf ihre Rolle als reine Vermittler berufen. Das könnte sich jetzt ändern.
Das Urteil erging ohne mündliche Verhandlung – Google hatte keine Klageerwiderung eingereicht. Der Konzern bezeichnete die Entscheidung als „fehlerhaft“ und prüft Rechtsmittel.
Was das Urteil für Verbraucher bedeutet
Rechtsexperten warnen: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Sie ist nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch könnte sie als Präzedenzfall dienen und die Hürden für Haftungsansprüche gegen große Plattformen senken.
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Ob das Urteil einer höheren Instanz standhält, bleibt abzuwarten.
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