Google-Urteil, Konzern

Google-Urteil: Konzern haftet für KI-Übersichten wie für eigene Äußerungen

10.06.2026 - 17:06:34 | boerse-global.de

Das Landgericht München I verurteilt Google zur Verantwortung für fehlerhafte KI-Inhalte. Betroffene Verlage erhalten Recht.

Gerichtsurteil: Google haftet für KI-Falschaussagen in Übersichten
Google-Urteil - Eine stilisierte, leuchtende KI-Gehirnstruktur über einem verschwommenen Gerichtssaal oder Richterhammer, symbolisiert KI-Haftung. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinenbetreiber.

Das Gericht untersagte Google, unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten (Az. 26 O 869/26). Die Entscheidung vom 28. Mai 2026 stuft den Konzern als unmittelbaren Störer ein. Der Grund: Das KI-System produziert eigenständige Inhalte, die über die bloße Anzeige von Suchtreffern hinausgehen.

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Gericht sieht KI-Übersichten als eigene Äußerungen

Zwei Verlage hatten geklagt, nachdem Googles KI ihnen fälschlicherweise unseriöse Geschäftspraktiken zugeordnet hatte. Die Informationen stammten ursprünglich von Berichten über andere Unternehmen. Die künstliche Intelligenz verknüpfte sie jedoch fehlerhaft mit den Klägern.

Googles Argumentation zog nicht: Der Konzern hatte behauptet, es handle sich lediglich um Zusammenfassungen von Drittinhalten. Die Kammer wies das zurück. KI-Übersichten seien als eigenständige Äußerungen Googles zu werten. Damit greife die eingeschränkte Haftung für Suchmaschinen nicht.

Google muss die beanstandeten Inhalte entfernen und eine Wiederholung verhindern. Zudem trägt der Konzern 80 Prozent der Prozesskosten.

Trend in der Rechtsprechung

Das Münchner Urteil knüpft an eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aus September 2025 an. Auch dort wurde festgestellt: Betreiber haften für KI-generierte Falschaussagen.

Branchenexperten sehen die Hürden für Verlage und Unternehmen deutlich gesenkt. Künftig können sie leichter mit einstweiligen Verfügungen gegen rufschädigende KI-Inhalte vorgehen. Die bisherige BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Suchmaschinen sei auf KI-Zusammenfassungen nicht übertragbar, so das Gericht.

Fehleranfälligkeit bleibt Problem

Die Debatte über die Zuverlässigkeit generativer KI reißt nicht ab. Aktuelle Studien zeigen: Zwar ist ein Großteil der KI-Antworten faktisch korrekt. Doch knapp zehn Prozent der KI-Übersichten enthalten falsche Informationen.

Noch kritischer: Bei mehr als der Hälfte der korrekten Antworten findet sich kein direkter Beleg in den zitierten Quellen. Nutzer können die Validität der Zusammenfassungen kaum überprüfen.

Google reagiert – Berufung erwartet

Google hat erste Anpassungen angekündigt. In der Search Console gibt es einen Opt-out-Schalter für Webseitenbetreiber. Publisher können damit die Nutzung ihrer Inhalte für KI-Übersichten steuern. Die Funktion wurde zunächst im Vereinigten Königreich freigeschaltet.

In Fachkreisen wird erwartet, dass Google gegen das Urteil Berufung einlegt. Die Entscheidung signalisiert dennoch: Die Compliance-Anforderungen für Anbieter von Suchtechnologien steigen – besonders wenn sie eigene, generierte Inhalte integrieren.

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