Greenwashing-Verbot: EU schÀrft Umweltaussagen ab September 2026
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 05:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EuropĂ€ische Kommission hat finale ErlĂ€uterungen zur Auslegung der Richtlinie zur StĂ€rkung der Verbraucher fĂŒr den ökologischen Wandel (EmpCo) vorgelegt. Mit der Veröffentlichung dieser FAQ-Sammlung werden die Weichen fĂŒr eine deutlich strengere Regulierung von Umweltaussagen gestellt.
Unternehmen mĂŒssen sich darauf einstellen, dass vage Werbeversprechen mit ökologischem Bezug ab Ende September 2026 verboten sind und VerstöĂe sanktioniert werden.
Die zugrunde liegende Richtlinie (EU 2024/825) wurde bereits am 27.03.2024 verabschiedet. Sie zielt darauf ab, irrefĂŒhrende GeschĂ€ftspraktiken zu unterbinden und Verbraucher besser vor unlauterem Wettbewerb zu schĂŒtzen. Ein zentraler Bestandteil ist das Verbot allgemeiner Umweltaussagen, die nicht durch anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden können.
Ab dem 27.09.2026 greifen diese Regelungen vollstĂ€ndig, einschlieĂlich der entsprechenden Sanktionen. In Italien wurde die Umsetzung in nationales Recht bereits vollzogen, wobei das dortige Verbot vager Umweltclaims ebenfalls auf den 27.09.2026 datiert ist.
Rechtliche PrÀzedenzfÀlle und ethische Zertifizierungen
Trotz der VerschÀrfung bleiben bestimmte Kennzeichnungen weiterhin zulÀssig. Ethische Zertifizierungen, wie beispielsweise VEGANOK, können unter der EmpCo-Richtlinie bestehen bleiben, sofern deren Kommunikation transparent erfolgt.
Die rechtliche Durchsetzung der neuen Standards zeichnet sich jedoch bereits in der aktuellen Rechtsprechung ab. So unterband das Gericht in Mailand bereits im Juli 2025 irrefĂŒhrende Umweltaussagen unter Verweis auf die neuen Rahmenbedingungen.
Auch in Deutschland beschĂ€ftigen sich Gerichte zunehmend mit der ZulĂ€ssigkeit von Nachhaltigkeitswerbung. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Netto-Marken-Discount Stiftung am 15.07.2026 (Az. 3 W 33/26) zur Zahlung von 280,70 Euro zuzĂŒglich Zinsen an die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die EU-Kommission hat die finale Auslegung der EmpCo-Richtlinie vorgelegt â ab September 2026 drohen Sanktionen fĂŒr vage Umweltclaims. Erste Urteile zeigen: Gerichte gehen bereits jetzt gegen irrefĂŒhrende Nachhaltigkeitswerbung vor. Jetzt Leitfaden zur rechtssicheren Umweltkommunikation sichern
Hintergrund war die Werbung fĂŒr einen Fruchtjoghurt mit dem Slogan âgutes Futter aus umweltschonendem Anbauâ. Das Gericht untersagte diese Aussage, da sie als irrefĂŒhrend eingestuft wurde; das Urteil ist bislang nicht rechtskrĂ€ftig.
In einem weiteren Verfahren unter demselben Aktenzeichen entschied das Oberlandesgericht Hamburg ebenfalls am 15.07.2026 ĂŒber unzulĂ€ssige Werbeformen. Hierbei wurde der Einsatz von Tierarzt-Testimonials fĂŒr Tierarzneimittel als irrefĂŒhrend bewertet.
Das Gericht untersagte insgesamt elf Aussagen und stellte klar, dass ein Unternehmen fĂŒr die eigene Werbung auch dann haftet, wenn es sich um Aussagen Dritter handelt, sofern diese unter die einschlĂ€gige EU-Verordnung fallen.
Internationaler Druck und zivilgesellschaftliche Kontrolle
Die Debatte um Greenwashing fĂŒhrt auch international zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Western District of Washington in den USA wurde Ende Juli 2026 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht.
Dem Online-Handelsriesen werden irrefĂŒhrende Nachhaltigkeitsaussagen im Zusammenhang mit MeeresfrĂŒchten vorgeworfen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass laut Daten von NielsenIQ rund 78% der US-Verbraucher Wert auf einen nachhaltigen Lebensstil legen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die DUH und das neue Observatoire citoyen de la publicitĂ© ĂŒberwachen Greenwashing zunehmend â das Abmahnrisiko steigt. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Claims belegbar und zukunftssicher formulieren. Leitfaden gegen Greenwashing-Risiken jetzt anfordern
Parallel zur staatlichen Aufsicht formiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen irrefĂŒhrende Werbepraktiken. Bereits im Oktober 2025 grĂŒndeten sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter Sherpa, ZĂ©ro Waste France und Les Amis de la Terre, das âObservatoire citoyen de la publicitĂ©â (OCP).
Dieses Beobachtungsorgan hat es sich zur Aufgabe gemacht, Greenwashing systematisch zu bekĂ€mpfen und die Einhaltung ökologischer Werbestandards kritisch zu begleiten. Mit dem nahenden Inkrafttreten der Sanktionen unter der EmpCo-Richtlinie im Herbst 2026 erhöht sich fĂŒr Unternehmen weltweit der Druck, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf eine rechtssichere und belegbare Basis zu stellen.
