Gründungsboom: TEA-Quote erreicht Rekordhoch von 13 Prozent
29.06.2026 - 02:19:17 | boerse-global.de
Der aktuelle Global Entrepreneurship Monitor (GEM) meldet eine TEA-Quote von 13 Prozent – ein neuer Höchstwert. Besonders die 18- bis 24-Jährigen treiben den Trend: Bei ihnen liegt die Quote bei 23 Prozent.
Hauptgrund für den Gründungsboom ist die Unzufriedenheit mit dem Arbeitsmarkt. In 62 Prozent der Fälle nennen die Gründer dies als Motivation. Die Kehrseite: Viele unterschätzen die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen.
Neue Beratungsangebote für Gründer
Die Nachfrage nach professioneller Begleitung steigt. In Essen bietet die Steuerberatung Dennis Appelhoff seit Ende Juni spezielle Leistungen für Gründer an – von der Rechtsformwahl bis zur laufenden Buchhaltung. Parallel startete im Landkreis Grafschaft Bentheim das Netzwerk TOPstart neue Veranstaltungsformate.
Bis November sind mehrere Sprechtage geplant, unter anderem mit der NBank. Im Juli gibt es zudem Online-Sprechstunden zu Unternehmensnachfolge und Geschäftsmodellen.
BMF verschärft Regeln für E-Autos
Die Finanzverwaltung veröffentlichte in der letzten Juni-Woche mehrere wichtige Dokumente. Am 24. Juni konkretisierte das BMF die Vorsorgepauschale für Dienstordnungsangestellte. Einen Tag später folgte die Richtsatzsammlung für 2025 – eine wichtige Orientierungshilfe bei Betriebsprüfungen.
Eine weitreichende Änderung betrifft E-Auto-Fahrer: Das BMF kündigt an, ladeunabhängige Pauschalen für Ladestrom abzuschaffen. Künftig müssen Strommengen und Preise pro Kilowattstunde exakt dokumentiert werden. Wer eine Photovoltaikanlage nutzt, kann auf Durchschnittswerte des Statistischen Bundesamts zurückgreifen.
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Auch die EU-Kommission wurde aktiv: Am 24. Juni legte sie einen Vorschlag für die Tax Omnibus-Richtlinie vor. Ziel ist eine weitere Harmonisierung des Steuerrechts.
BFH-Urteile mit Sprengkraft
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Frühzeitige steuerliche Planung ist existenziell. Der Bundesfinanzhof stärkte mit einem Urteil vom 11. März 2026 die Position der Gutachterausschüsse bei der Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer. Finanzgerichte dürfen Gutachten nur noch auf konkrete Fehler prüfen.
Noch härter trifft es Denkmalbesitzer: Der BFH (X R 23/24) entschied, dass Steuerermäßigungen für Sanierungskosten an selbstgenutzten Denkmalimmobilien nicht auf Erben übergehen – es sei denn, es handelt sich um zusammen veranlagte Ehegatten. Im konkreten Fall verloren Erben Steuererleichterungen in Millionenhöhe.
Eine Erleichterung gibt es für Unternehmer, die Angehörige beschäftigen. Laut BFH-Beschluss (VIII B 97/24) führt das Fehlen schriftlicher Stundenzettel nicht mehr automatisch zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags. Das Finanzamt muss das Gesamtbild der Tätigkeit würdigen.
Digitalisierung: App statt Papier
Die Steuererklärung wird einfacher. Ab Anfang Juli 2026 steht die App MeinELSTER+ bereit. Das Angebot richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Die App nutzt bereits beim Finanzamt hinterlegte Daten. Rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige könnten laut Schätzungen profitieren.
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Auch bei der Gründungsförderung tut sich was. Das Start-up Axon Automation erhielt eine Folgeförderung von 25.000 Euro für eine KI-basierte Software zur Prozessautomatisierung. Die ecsec GmbH entwickelte mit bayerischer Technologieförderung digitale Identitätslösungen, die heute europaweite Geschäftsprozesse unterstützen.
Für Gründer mit Spanien-Bezug gibt es ebenfalls Neuerungen: Seit Juni 2026 gelten neue Fristen für die Nichtresidentensteuer. Dienstleister wie La Janda Legal bieten erweiterte Treuhandservices für Immobilientransaktionen an.
