Grunderwerbsteuer: Neue Regeln für Share Deals ab 3. Juli
04.07.2026 - 20:10:16 | boerse-global.de
Der Staat hat gleich mehrere Änderungen auf den Weg gebracht – von der vereinfachten Steuererklärung bis zu schärferen Regeln bei Immobiliengeschäften.
„Ein-Klick-Steuererklärung“: Schnell, aber riskant
Seit dem 1. Juli 2026 können rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige ihre Erklärung per Knopfdruck über Elster abgeben. Das Angebot richtet sich an ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner ohne Nebeneinkünfte.
Doch Vorsicht: Die Zeitersparnis kann teuer werden. Die automatisierte Abgabe übersieht oft individuelle Posten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Das Ergebnis: eine geringere Steuererstattung als bei der manuellen Variante.
Finanzamt bekommt schärfere Werkzeuge
Bereits am 24. Juni veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die neue Richtsatzsammlung 2025. Sie hilft der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne in bargeldintensiven Branchen zu überprüfen. Weichen die erklärten Werte eines Betriebs erheblich ab, steigt die Wahrscheinlichkeit für Betriebsprüfungen.
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Ob die Sammlung als alleinige Schätzgrundlage taugt, prüft der Bundesfinanzhof (Az. X R 14/24). Besonders Gastronomiebetriebe und Imbisswagen sind betroffen.
Grunderwerbsteuer: Neue Regeln für Immobilien-Deals
Am 3. Juli traten weitreichende Änderungen durch das 9. StBerRÄndG in Kraft. Kernpunkt: Bei sogenannten Share Deals hat jetzt das Signing Vorrang vor dem Closing. Für Transaktionen, bei denen die Unterschrift vor dem 3. Juli erfolgte, der Vollzug aber danach, gelten Übergangsregelungen.
Die Anzeigefristen für steuerrelevante Vorgänge wurden auf einen Monat vereinheitlicht. Bei Forward-Deals zählt nun der Grundstückswert im fertig bebauten Zustand. Dauerhaft entfristet wurden zudem die Begünstigungen für Personengesellschaften.
Parallel verschärfte der Gesetzgeber die Anzeigepflichten bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur – vor allem, wenn Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften beteiligt sind.
Wenn die Finanzverwaltung ihre Prüfwerkzeuge schärft, sollten gerade Selbstständige und Unternehmer ihre Unterlagen besonders sorgfältig vorbereiten. Ein kompakter Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie bei einer angekündigten Kontrolle souverän reagieren und teure Nachzahlungen vermeiden. Kostenlosen Betriebsprüfungs-Report mit Checklisten sichern
Was 2027 auf Steuerzahler zukommt
Die Bundesregierung plant eine umfassende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro jährlich.
Die Kernpunkte:
- Grundfreibetrag steigt auf bis zu 12.900 Euro bis 2028
- Kindergeld steigt in zwei Stufen auf 272 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag klettert auf 1.430 Euro
- Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 70.600 Euro
Zur Gegenfinanzierung ist eine Verschärfung der Reichensteuer geplant: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Eine vierköpfige Familie mit 2.800 Euro Bruttomonatsgehalt soll 632 Euro pro Jahr sparen. Die Bundesländer fordern bereits Kompensationen für die erwarteten Steuerausfälle.
