Grundsicherung, Kürzung

Grundsicherung ab Juli: 30% Kürzung beim zweiten Meldetermin

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 22:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Grundsicherung ersetzt das Bürgergeld mit schärferen Sanktionen und Ermessensspielräumen bei Wohnkosten. Experten warnen vor Wohnungslosigkeit.

Neue Grundsicherung ab Juli: Strengere Regeln und Sanktionen
Grundsicherung - Eine einsame Person sitzt auf einer Parkbank, den Kopf gesenkt, mit verschwommenem Stadtbild im Hintergrund. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung. Sie ersetzt das bisherige Bürgergeld – und bringt deutlich schärfere Regeln mit sich.

Wer Termine verpasst, zahlt drauf

Bereits beim zweiten versäumten Meldetermin droht eine Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent. Bei vollständiger Arbeitsverweigerung ist sogar eine Totalkürzung möglich. Diese Regelung gilt bereits seit dem 23. April 2026.

Der Bundestag hatte die Reform am 5. März 2026 mit 320 zu 268 Stimmen verabschiedet. Grundlage ist ein neues Sanktionsrecht, das deutlich strenger ausfällt als zuvor.

Wohnkostenschutz wird zur Ermessensleistung

Auch beim Wohnen ändert sich für Familien mit Kindern einiges. Seit dem 1. Juli ist die Übernahme der Wohnkosten keine Pflichtleistung mehr. Die Jobcenter entscheiden jetzt nach Ermessen. Die Kostenübernahme ist auf das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze begrenzt.

Experten und der Kinderschutzbund warnen: Das Risiko von Wohnungslosigkeit steige. Ines Schwerdtner, Vorsitzende der Linken, kündigte eine Verfassungsklage an. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das Totalsanktionen unter bestimmten Bedingungen für unzulässig erklärte.

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4 Milliarden für Teilhabe am Arbeitsmarkt

Als Gegenpol zu den Verschärfungen dient das Teilhabechancengesetz. Im Juli 2026 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht dafür Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro vor.

Die Nationale Armutskonferenz fordert: Die Teilnahme an Maßnahmen muss freiwillig bleiben. Nötig seien tarifliche Entlohnung und voller Sozialversicherungsschutz.

Bundesteilhabepreis ausgezeichnet

Am 6. Juli 2026 wurde der Bundesteilhabepreis verliehen. Er ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Aus 119 Bewerbungen gingen drei Preisträger hervor:

Die Rheinkompanie bietet eine Schauspielausbildung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Hinzu kommen ein Mentoring-Programm für Startups und eine Qualifizierung für Kita-Assistenzen.

Bundesagentur tief in den roten Zahlen

Die Reformen kommen zu einer Zeit angespannter Haushalte. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet für 2026 ein Defizit von 8 Milliarden Euro. Hinzu kommen 1,4 Milliarden Euro aus dem Vorjahr.

Ein großer Kostenfaktor: die Weiterbildungen für Grundsicherungsempfänger. Seit Anfang 2025 verschlingen sie jährlich rund eine Milliarde Euro aus Beitragsmitteln. Andrea Nahles schloss künftige Beitragserhöhungen nicht aus.

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34 Maßnahmen: Krankschreibung und Kündigungsschutz

Am 2. Juli 2026 stellte die Regierung ein umfassendes Reformpaket vor. Es umfasst 34 Maßnahmen. Die telefonische Krankschreibung fällt weg. Stattdessen gilt eine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag.

Ab dem 1. Januar 2027 soll zudem der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro gelockert werden.

Werkstatt-Beschäftigte klagen auf Mindestlohn

Im Mai 2026 reichte ein langjähriger Beschäftigter einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) Klage beim Arbeitsgericht Münster ein. Er fordert den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Der Durchschnittsverdienst in solchen Einrichtungen liegt derzeit bei etwa 233 Euro monatlich.

Die Klage wird strategisch unterstützt. Sie könnte rund 300.000 Beschäftigte betreffen und die bestehenden Entlohnungsstrukturen in Werkstätten grundlegend infrage stellen.

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