Grundsteuer: NiedersÀchsisches Gericht bestÀtigt FlÀchen-Lage-Modell
19.06.2026 - 02:40:36 | boerse-global.de
Die Richter erklĂ€rten das niedersĂ€chsische Grundsteuergesetz fĂŒr verfassungsgemĂ€Ă. Damit bleibt die seit Januar 2025 geltende Steuer in ihrer aktuellen Form rechtmĂ€Ăig.
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FlÀchen-Lage-Modell vor Gericht
Im Zentrum des Verfahrens (Az. 1 K 38/24) stand die Klage einer EigentĂŒmerin einer Gewerbeimmobilie. Sie argumentierte, dass ihr GrundstĂŒck durch das sogenannte FlĂ€chen-Lage-Modell zu hoch besteuert werde. Das Modell basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 2021 und berechnet die Steuer anhand der GrundstĂŒcks- und GebĂ€udeflĂ€che sowie eines Lage-Faktors, der sich aus Bodenrichtwerten ableitet.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Ausgestaltung des Modells bewege sich innerhalb des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, so die UrteilsbegrĂŒndung. Die AnknĂŒpfung an Bodenrichtwerte und der Lage-Faktor seien sachgerechte Vereinfachungen.
Warum Wohnraum weniger Steuer kostet
Ein zentraler Punkt des Urteils betraf die steuerliche BegĂŒnstigung von Wohnraum. In Niedersachsen gilt fĂŒr Wohnnutzung eine Messzahl von 70 Prozent â das senkt die Steuerlast im Vergleich zu GewerbeflĂ€chen. Das Gericht bewertete diese Differenzierung als gerechtfertigt. Das zugrunde liegende Ăquivalenzprinzip, das staatliche Leistung und steuerliche Belastung ins VerhĂ€ltnis setzt, sei gewahrt.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere begrĂŒĂte die Entscheidung. Er sah darin eine BestĂ€tigung fĂŒr das vereinfachte Modell des Landes. Ăhnliche Modelle in Hessen und Hamburg wurden bereits von den dortigen Finanzgerichten als rechtmĂ€Ăig bestĂ€tigt.
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Noch keine endgĂŒltige Entscheidung
Das Urteil hat Signalwirkung: Rund 80 weitere Klagen gegen die Grundsteuerreform sind in Niedersachsen noch anhĂ€ngig. Allerdings ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Das Gericht lieĂ die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu â die KlĂ€gerin kann das Urteil also in der nĂ€chsten Instanz ĂŒberprĂŒfen lassen.
EndgĂŒltige Entscheidungen des BFH zu den verschiedenen Grundsteuermodellen der LĂ€nder stehen noch aus. Betroffene EigentĂŒmer sollten ihre Bescheide durch EinsprĂŒche offenhalten, bis eine höchstrichterliche KlĂ€rung erfolgt ist.
