HĂ€ndehygiene, KRINKO

HĂ€ndehygiene: KRINKO hebt Warmwasser-Pflicht in Kliniken auf

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KRINKO bewertet Warmwasser an medizinischen WaschplĂ€tzen neu: Kaltwasser soll Hygiene, Patientenschutz und Hautgesundheit unterstĂŒtzen.

KRINKO lockert Warmwasserpflicht an medizinischen WaschplÀtzen
Ein minimalistisches, modernes Edelstahl-Waschbecken in einer sterilen medizinischen Einrichtung mit kĂŒhlem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Anforderungen an die HÀndehygiene in medizinischen Einrichtungen unterliegen einem stetigen Wandel, der durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und ökologische Notwendigkeiten getrieben wird. Im Fokus steht dabei aktuell eine grundlegende Neubewertung der Infrastruktur an HandwaschplÀtzen.

Wie aus Fachberichten vom September 2026 hervorgeht, haben die Kommission fĂŒr Krankenhaushygiene und InfektionsprĂ€vention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ihre Empfehlungen dahingehend angepasst, dass eine Bereitstellung von Warmwasser an medizinischen HandwaschplĂ€tzen nicht mehr als verpflichtend gilt.

Wissenschaftliche Basis der Neuregelung

Diese Aktualisierung der Leitlinien markiert eine Abkehr von langjĂ€hrigen Standards, die warmes Wasser als wesentlichen Bestandteil des hygienischen HĂ€ndewaschens vorsahen. Die Neubewertung durch die KRINKO stĂŒtzt sich auf umfassende Erkenntnisse internationaler Gesundheitsorganisationen.

Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) kamen zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit des HÀndewaschens zur Keimreduktion unabhÀngig von der Wassertemperatur ist.

Entscheidend fĂŒr die hygienische Reinigungsleistung sind demnach primĂ€r die Dauer des Waschvorgangs sowie die mechanische Reibung und die QualitĂ€t der verwendeten Reinigungssubstanzen.

Die thermische Komponente spielt bei den Temperaturen, die fĂŒr die menschliche Haut tolerabel sind, keine signifikante Rolle bei der Inaktivierung von Krankheitserregern. Damit entfĂ€llt die fachliche Notwendigkeit, Wasserressourcen unter hohem Energieaufwand aufzuheizen, um einen hygienischen Effekt zu erzielen.

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PrÀventive Aspekte und Patientensicherheit

Neben der rein hygienischen Wirksamkeit fĂŒhrt die KRINKO weitere gewichtige GrĂŒnde fĂŒr den Verzicht auf Warmwasser an, die unmittelbar die Betriebssicherheit in KrankenhĂ€usern und Arztpraxen betreffen. Ein zentraler Punkt ist die Reduktion des Legionellenrisikos.

Warmwassersysteme, insbesondere wenn sie weit verzweigt sind und Stichleitungen mit geringem Durchfluss enthalten, bieten ideale Bedingungen fĂŒr das Wachstum dieser Erreger. Durch den Betrieb von reinen Kaltwasserleitungen an den Waschbecken wird dieser spezifische Gefahrenherd minimiert, da Legionellen fĂŒr ihre Vermehrung bevorzugt Temperaturbereiche zwischen 25 und 45 Grad Celsius benötigen.

ZusĂ€tzlich zur InfektionsprĂ€vention werden durch den Wegfall der Warmwasseraufbereitung erhebliche Ressourcen geschont. In Zeiten steigender Energiekosten und strengerer Nachhaltigkeitsvorgaben fĂŒr den Gesundheitssektor bietet dieser Schritt ein signifikantes Potenzial zur Senkung der Betriebskosten und des ökologischen Fußabdrucks medizinischer Liegenschaften.

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Dermatologische Vorteile fĂŒr das Personal

Ein oft unterschĂ€tzter Aspekt der HĂ€ndehygiene ist die Hautgesundheit der BeschĂ€ftigten. Professionelle Akteure im Gesundheitswesen mĂŒssen ihre HĂ€nde mehrmals tĂ€glich waschen und desinfizieren, was eine hohe Belastung fĂŒr die natĂŒrliche Hautbarriere darstellt. Fachleute weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass warmes oder heißes Wasser die HautoberflĂ€che stĂ€rker entfettet und irritiert als kaltes Wasser.

Die aktualisierte Empfehlung zur Nutzung von Kaltwasser dient somit auch der Vermeidung von Hautirritationen und berufsbedingten Ekzemen. Eine intakte Hautbarriere ist wiederum die Grundvoraussetzung fĂŒr eine effektive HĂ€ndedesinfektion, da geschĂ€digte Haut oft zu Brennen fĂŒhrt, was die Compliance bei der anschließenden Desinfektion verschlechtern kann. Die Neuregelung verbindet somit hygienische Sicherheit mit dem Arbeitsschutz fĂŒr das medizinische Personal.

Zusammenfassend lÀsst sich festhalten, dass die im August 2026 veröffentlichten Anpassungen im Epidemiologischen Bulletin eine evidenzbasierte Modernisierung der klinischen Infrastruktur einleiten. Der Verzicht auf die Warmwasserpflicht an WaschplÀtzen vereint wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Vorteilen in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsschutz.

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