LichtBlick Monopolanalyse 2026: Geringe Wahlfreiheit an LadesÀulen droht E-MobilitÀt auszubremsen
14.04.2026 - 09:17:49 | presseportal.de
"Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen fĂŒr den Fahrstrommarkt und Verbraucher*innen. E-Mobilist*innen geraten in einen Tarifdschungel, in dem viel zu oft die Monopolanbieter die Preise ĂŒberhöht und diskriminierend festsetzen. Die bislang nicht adressierte Marktmacht beim Laden unterwegs droht die MobilitĂ€tswende empfindlich zu treffen", sagt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Systematische Benachteiligung von Drittanbietern
Diese strukturelle Marktbeherrschung fĂŒhrt seit Jahren dazu, dass Wettbewerb auch auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt nicht stattfindet. Denn bei den lokalen Monopolisten handelt es sich um Betreiber ("Charge Point Operator", kurz CPO), die in der Regel mit dem jeweiligen örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden sind. Damit geben die lokalen Monopolisten Preise und Bedingungen an den Ladepunkten vor und können aufgrund des fehlenden Wettbewerbs auch ĂŒberhöhte Preise durchsetzen - zulasten von Verbraucher*innen und unabhĂ€ngigen Fahrstromanbieter wie LichtBlick.
Die gegenwĂ€rtigen Marktbedingungen sind fĂŒr Drittanbieter prekĂ€r. Viele lokale Monopolisten verlangen von Drittanbietern bis zu 86 Prozent höhere Entgelte als gegenĂŒber ihren eigenen Kund*innen. Damit werden Drittanbieter von lokalen Monopolisten diskriminiert.
Im Roamingmodell mĂŒssen Drittanbieter neben dem Fahrstromtarif des Ladepunktlieferanten auch noch ein zusĂ€tzliches Entgelt zahlen. AuĂerdem dĂŒrfen nur die CPO an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel von aktuell 16 Cent pro Kilowattstunde teilhaben und an ihre Kund*innen weiterreichen. Da Drittanbieter keinen eigenen Strom an LadesĂ€ulen anbieten können, partizipieren sie auch nicht an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel. In einem ohnehin engen Markt verschĂ€rft das die Schieflage zugunsten der lokalen Monopolisten.
WettbewerbsfĂ€hige Preise sind fĂŒr unabhĂ€ngige Drittanbieter wie LichtBlick unter all diesen Bedingungen kostendeckend nicht möglich. Stattdessen wird systematisch weiterer Wettbewerb verhindert, da Fahrstromanbieter mittelfristig aus dem Markt verdrĂ€ngt werden.
Nur Durchleitungsmodell schafft echten Wettbewerb an LadesÀulen
Die Lösung liegt im Durchleitungsmodell: Damit werden die Rollen zwischen Ladepunktbetreiber und Fahrstromlieferant getrennt. Ladepunktbetreiber erhalten ein Nutzungsentgelt fĂŒr Installation, Betrieb und Wartung der LadesĂ€ule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglicht. Fahrstromanbieter können mit ihren Tarifprodukten in Wettbewerb um Kund*innen treten.
Damit bestimmt nicht mehr der lokale Monopolist faktisch die Preise, sondern der Markt. Ăberhöhte Kosten sind im Wettbewerb nicht durchsetzbar. Die Ladeinfrastruktur wird ĂŒber die Nutzungsentgelte (mit-)finanziert und so unabhĂ€ngig von staatlicher Förderung.
FĂŒr E-Mobilist*innen beinhaltet das Modell gleich mehrere Vorteile. Der Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl kann an jeder öffentlichen LadesĂ€ule genutzt werden. FĂŒr alle LadevorgĂ€nge gibt es nur eine Abrechnung. AuĂerdem werden die Preise und StromqualitĂ€ten verschiedener Anbieter transparent.
Am ersten Standort des neuen Schnellladenetzes QuickCharge bietet LichtBlick das Durchleitungsmodell vor Ort an. Im ersten Schritt fĂŒr Dienstwagenfahrer*innen, die mit ihrem Unternehmensstromtarif nicht nur zuhause, sondern auch unterwegs laden können. Perspektivisch arbeitet das Unternehmen daran, das Angebot fĂŒr alle E-Mobilist*innen zu erweitern.
Mehr zur Monopolanalyse finden Sie unter www.lichtblick.de/monopolanalyse.
Zur Untersuchung:
Datengrundlage fĂŒr die Monopolanalyse ist das LadesĂ€ulenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. Dezember 2025. FĂŒr die Auswertung wurden ausschlieĂlich gebĂŒhrenpflichtige NormallladesĂ€ulen berĂŒcksichtigt, die fĂŒr alle Fahrstromkund*innen zugĂ€nglich sind.
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
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