Handwerk-Entlastung: Meisterbonus steigt auf 3.000 Euro in Sachsen
27.06.2026 - 09:03:49 | boerse-global.de
Der Sächsische Landtag beschloss am 25. und 26. Juni einstimmig einen Aktionsplan, der den Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro anhebt. Grund: In den nächsten zehn Jahren stehen rund 19.000 Betriebsübergaben an. Fast 40 Prozent der Inhaber sind bereits über 55 Jahre alt.
Der Plan sieht zudem Investitionen in überbetriebliche Ausbildungszentren vor – finanziert über einen speziellen Sachsenfonds. Zur Entbürokratisierung setzt das Bundesland künftig auf das „Once-Only-Prinzip“: Unternehmen müssen Daten nur noch einmalig an die Verwaltung übermitteln. In Sachsen sind über 54.000 Betriebe mit rund 280.000 Beschäftigten aktiv.
Thüringen lockert Bauordnung
Thüringen zog am 26. Juni nach. Das neue Entlastungsgesetz betrifft vor allem die Bauordnung. Handwerksmeister und Bautechniker mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung dürfen künftig Bauanträge für Wohngebäude bis 100 Quadratmeter eigenständig einreichen. Auch die Grenzen für genehmigungsfreie Vorhaben wurden angehoben: Garagen dürfen jetzt bis 60 Quadratmeter groß sein (bisher 50), Gartenhäuser bis 30 Quadratmeter (bisher 10).
Steuererleichterungen seit 2025
Viele Handwerksbetriebe profitieren bereits seit Anfang 2025 von angepassten Grenzwerten bei der Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überschritten hat und der laufende Umsatz voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Auch bei den Voranmeldungszeiträumen gibt es Erleichterungen: Eine monatliche Abgabepflicht besteht erst ab einer Umsatzsteuerzahllast von 9.000 Euro im Vorjahr. Liegt die Vorjahressteuer unter 2.000 Euro, entfällt die Voranmeldepflicht ganz. Fällig bleiben Voranmeldung und Zahlung grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.
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EU-Steuerpaket: Milliardenentlastung geplant
Die EU-Kommission verabschiedete am 24. Juni ein Steuervereinfachungspaket. Es umfasst ein Steueromnibusgesetz und eine Neufassung der DAC-Richtlinie. Durch den Wegfall bestimmter Meldepflichten und die Einführung einer Quellensteuerbefreiung für grenzüberschreitende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erwartet die Kommission jährliche Einsparungen von rund 8 Milliarden Euro für EU-Unternehmen. Davon entfallen etwa 3,3 Milliarden Euro auf reduzierte Verwaltungskosten. Für multinationale Konzerne unter der sogenannten Säule 2 sollen Doppelungen bei der Berichterstattung entfallen.
Digitale Steuer: One Click ab Juli
Ab dem 1. Juli 2026 startet die Steuererklärung per „One Click“ über die App MeinELSTER+. Das Angebot richtet sich zunächst an rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige – darunter ledige Arbeitnehmer ohne Kinder und Bezieher von Alterseinkünften.
Ob One Click oder klassisches Portal – wer seine Steuerangelegenheiten digital und rechtssicher managen möchte, profitiert von diesem praxisnahen Leitfaden. Entdecken Sie hilfreiche Funktionen für Einsprüche, Anträge und die Umsatzsteuererklärung in diesem kostenlosen E-Book. Gratis MeinElster-E-Book kostenlos sichern
Parallel tritt im Juli 2026 die neue E-Rechnungsnorm EN16931-1:2026 in Kraft. Sie ist ein Baustein für die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze besteht bereits seit Januar 2025. Ab Januar 2027 folgen verschärfte Mandate für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz. Ab Januar 2028 gilt die Pflicht dann für alle Marktteilnehmer. Neue Formate wie XRechnung 4.0 oder ZUGFeRD werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 und im Laufe des Jahres 2027 eingeführt.
