Handwerkerbonus: Geplante Kürzung kostet Haushalte bis zu 300 Euro
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 21:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung unter dem Kabinett Merz hat im Rahmen eines Kabinettsentwurfs zur Einkommensteuerreform eine Absenkung des sogenannten Handwerkerbonus beschlossen. Wie Medien am 11. Oktober 2026 übereinstimmend berichteten, sieht der bereits am 2. September 2026 verabschiedete Entwurf spürbare Einschnitte bei der steuerlichen Begünstigung entsprechender Leistungen vor. Die Änderungen sollen ab dem Jahr 2027 in Kraft treten.
Reduzierung des Fördersatzes und des Maximalbetrags
Kern der Neuregelung ist eine Reduzierung der Steuerermäßigung für bestimmte Handwerkerleistungen. Der anrechenbare Fördersatz soll dem Kabinettsentwurf zufolge ab 2027 von bislang 20 Prozent auf künftig 15 Prozent sinken. Parallel dazu plant die Bundesregierung eine Absenkung der Höchstgrenze für den steuerlichen Abzug: Der maximal berücksichtigte Steuerbetrag soll von derzeit 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert werden.
Für Steuerpflichtige, die entsprechende handwerkliche Dienstleistungen im eigenen Haushalt in Anspruch nehmen und bislang den vollen Rahmen ausschöpfen konnten, bedeutet die geplante Reform eine Kürzung um bis zu 300 Euro pro Jahr.
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Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Mit dem Beschluss des Regierungsentwurfs durch das Kabinett Merz am 2. September 2026 ist das Vorhaben auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einkommensteuerreform ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen.
Bevor die geplanten Anpassungen ab dem Jahr 2027 wirksam werden können, müssen die parlamentarischen Gremien den Entwurf beraten und final beschließen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleiben die bisherigen steuerlichen Fördersätze für Handwerkerleistungen unverändert bestehen.

