Handwerkerbonus, Steuerabzug

Handwerkerbonus: Steuerabzug soll 2027 von 20 auf 15 Prozent sinken

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht geringere Abzüge für Handwerkerarbeiten vor; Bundestag und Bundesrat müssen der Reform noch zustimmen.

Handwerkerbonus: Bundesregierung plant niedrigere Steuerförderung ab 2027
Rohbau eines Wohnraums während der Renovierungsphase mit freiliegendem Mauerwerk und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung plant im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eine Reduzierung der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen.

Ab dem Jahr 2027 soll der Steuerbonus nach § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bislang 20 % auf 15 % der Arbeitskosten sinken. Gleichzeitig ist vorgesehen, den jährlichen Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 1.200 € auf 900 € zu verringern.

Bedingungen und Ausgestaltung der Neuregelung

Die Obergrenze der maximal berücksichtigungsfähigen Arbeitskosten bleibt den Regierungsplänen zufolge unverändert bei 6.000 € pro Jahr. Wie bisher sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten steuerlich begünstigt, während Materialkosten nicht geltend gemacht werden können.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung bleiben eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine unbare Zahlung per Überweisung; Barzahlungen werden weiterhin nicht anerkannt.

Von der Anpassung sind sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter betroffen. Mieter können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern die entsprechenden Arbeitskosten in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG bleiben von den Kürzungen unberührt; hier gelten weiterhin der Abzugssatz von 20 % und ein Höchstbetrag von 4.000 €.

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Mieter können Handwerkerkosten nur dann geltend machen, wenn diese in der Abrechnung korrekt ausgewiesen sind – für Vermieter ist eine rechtssichere Aufschlüsselung daher unerlässlich. Dieser kostenlose Ratgeber erklärt in nur 5 Minuten, wie Sie alle umlagefähigen Kosten rechtssicher abrechnen. Betriebskostenabrechnung 2026: So holen Vermieter jeden zulässigen Euro zurück

Für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes ist nach Angaben der Bundesregierung der Zeitpunkt der Bezahlung entscheidend. Zahlungen, die noch im Jahr 2026 geleistet werden, sichern Steuerpflichtigen den bisherigen Satz von 20 %.

Vertreter von Eigentümerverbänden raten daher dazu, geplante Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglichst noch vor dem Jahreswechsel 2026 ausführen und begleichen zu lassen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sollten beschlossene Maßnahmen entsprechend überprüfen, wobei in Jahresabrechnungen die begünstigten Kostenanteile gesondert ausgewiesen sein müssen.

Reformpaket und parlamentarisches Verfahren

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Reformgesetzes am 2. September 2026 beschlossen. Das Gesamtpaket sieht ein jährliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. € vor und soll in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 sowie zum 1. Januar 2028 in Kraft treten, wobei die volle Entlastungswirkung erst 2028 erreicht wird.

Die Absenkung des Handwerkerbonus dient der Gegenfinanzierung des Vorhabens. Zu den weiteren Finanzierungsinstrumenten zählen die Anhebung des Reichensteuersatzes auf 45 % bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 bis 279.999 € sowie auf 47 % ab 280.000 € zvE. Zudem soll der Minijob-Pauschsteuersatz ab dem 1. Januar 2027 von 2 % auf 5 % steigen.

In der ersten Lesung überwies der Bundestag das Einkommensteuerreformgesetz 2027 zusammen mit dem Jahressteuergesetz 2026 an die Ausschüsse. Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) verteidigte das Gesetzespaket als fairen Ausgleich mit Bruttoentlastungen von rund 9,9 Mrd. € für kleine und mittlere Einkommen in den Jahren 2027 und 2028. Bei Mehreinnahmen von 4,3 Mrd. € ergebe sich eine Nettoentlastung von rund 5,6 Mrd. €. Eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern solle 2028 über 600 € pro Jahr mehr zur Verfügung haben.

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Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

Aus der Opposition sowie von Wirtschaftsverbänden kommt Gegenwind. Der AfD-Finanzpolitiker Gottschalk kritisierte die Kürzungspläne beim Handwerkerbonus und die Anhebung der Minijob-Pauschsteuer und bemängelte, die Entlastung reiche nicht aus, um die kalte Progression auszugleichen.

Für die Unionsfraktion forderte Güntzler (CDU) Nachbesserungen gegen inflationsbedingte Steuererhöhungen und knüpfte eine Zustimmung an zusätzliche Renten- und Arbeitsmarktreformen. Seitens der Grünen übte Müller Kritik an einer mangelnden sozialen Ausgewogenheit, während Achelwilm für die Linke ein Kindergeld von mindestens 350 € forderte.

Kritik äußerte auch der DIHK, der vor zusätzlichen Belastungen für mittelständische Personengesellschaften warnte. Das ifo Institut bewertete das Entlastungsvolumen von 10 Mrd. € am 8. Oktober 2026 als zu gering, um spürbare Wachstumsimpulse auszulösen. Bevor das Reformgesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der endgültigen Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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