Haselmaus in Paderborn: Gericht untersagt FĂ€llungen im Hesse-WĂ€ldchen
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 22:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen hat das geplante FĂ€llen von BĂ€umen im Paderborner Hesse-WĂ€ldchen vorlĂ€ufig untersagt. Auf einen Eilantrag des Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland erlieĂ das Gericht eine einstweilige Anordnung, durch welche die zweite Ănderung des Bebauungsplans SN 282 der Stadt Paderborn vorlĂ€ufig auĂer Vollzug gesetzt wird. SĂ€mtliche UmsetzungsmaĂnahmen auf dem Areal sind damit bis auf Weiteres unzulĂ€ssig, wie aus behördlichen und gerichtlichen Mitteilungen hervorgeht.
Die Stadt Paderborn hatte der Ănderung des Bebauungsplans zuvor bereits zugestimmt. Ziel der Planung war es, eine bislang als Wald festgesetzte GehölzflĂ€che fĂŒr den Bau eines Parkhauses freizugeben. Das Paderborner Maschinenbauunternehmen Hesse Mechatronics beabsichtigte, auf dem GelĂ€nde StellplĂ€tze fĂŒr BeschĂ€ftigte im Zuge seiner betrieblichen Expansion zu schaffen.
Auf dem betroffenen Areal stehen BĂ€ume, die ein Alter von bis zu 80 Jahren erreichen. Die Rodungsarbeiten auf dem Firmenareal sollten ursprĂŒnglich ab dem 18. Oktober beginnen, wurden durch die gerichtliche Entscheidung nun jedoch vorerst ausgebremst.
Artenschutzrechtliche Bedenken wegen der Haselmaus
Ausschlaggebend fĂŒr das Einschreiten des Gerichts waren naturschutzrechtliche Bedenken. Im Plangebiet war im Jahr 2022 das Vorkommen der streng geschĂŒtzten Haselmaus nachgewiesen worden. Die Tiere halten ĂŒblicherweise von Ende Oktober bis April Winterschlaf, weshalb Eingriffe in ihren Lebensraum besonders sensibel zu bewerten sind.
Ein Eilantrag reichte, um die geplanten FĂ€llungen auf einem Firmenareal vorerst zu stoppen â weil der Nachweis fehlte, dass die streng geschĂŒtzte Haselmaus dort nicht mehr lebt. Wer selbst FlĂ€chen mit altem Baumbestand ĂŒberplant, sollte Artenschutz und Planfestsetzung vor dem ersten Bagger prĂŒfen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt die wichtigsten Schritte. Checkliste Artenschutz vor Baubeginn anfordern
Der BUND machte im Eilverfahren erfolgreich glaubhaft, dass ein sicherer Nachweis ĂŒber das angenommene Verschwinden der lokalen Haselmaus-Population nicht erbracht worden war. Laut der Pressemitteilung zum gerichtlichen Beschluss gelang es dem Unternehmen nicht, rechtzeitig nachzuweisen, dass auf der betreffenden FlĂ€che tatsĂ€chlich keine HaselmĂ€use mehr leben.
Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten
Mit der AuĂervollzugsetzung des Bebauungsplans dĂŒrfen vorerst keine vorbereitenden MaĂnahmen oder FĂ€llungen durchgefĂŒhrt werden. Das Hauptsacheverfahren zur GĂŒltigkeit der BebauungsplanĂ€nderung wird beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 2 D 367/25.NE gefĂŒhrt.
Die zweite Ănderung eines Bebauungsplans wurde vorlĂ€ufig auĂer Vollzug gesetzt â sĂ€mtliche UmsetzungsmaĂnahmen auf dem Areal sind bis auf Weiteres unzulĂ€ssig. Solche EilantrĂ€ge treffen Projektentwickler kurzfristig und unvorbereitet. Unser Leitfaden erklĂ€rt, wie Sie BebauungsplĂ€ne rechtssicher Ă€ndern und Klagerisiken frĂŒh erkennen. Leitfaden Bebauungsplan rechtssicher Ă€ndern sichern
Ein Termin fĂŒr eine mĂŒndliche Verhandlung oder eine endgĂŒltige Entscheidung in der Hauptsache ist derzeit noch offen. Bis zu einer abschlieĂenden KlĂ€rung bleibt das Bauvorhaben des expandierenden Unternehmens auf dem Areal gestoppt.

