Haushaltshilfe, Angehörige

Haushaltshilfe durch Angehörige: Krankenkassen erstatten Fahrtkosten und Verdienstausfall

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angehörige erhalten keinen Helferlohn, können aber notwendige Fahrtkosten und Verdienstausfall unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen.
Ein helles, ruhiges Wohnzimmer mit einem Holztisch bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Können Versicherte ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr selbst führen, springen oft nahe Verwandte ein. Ein regulärer Helferlohn steht Familienmitgliedern in diesem Fall zwar nicht zu, dennoch müssen sie die entstehenden Belastungen nicht vollständig selbst tragen.

Nach § 38 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erstattet die Krankenkasse notwendige Fahrtkosten und Verdienstausfall, wenn Angehörige bis zum 2. Grad die Haushaltsführung übernehmen.

Gesetzliche Voraussetzungen und Dauer des Anspruchs

Grundlegende Voraussetzung für jede finanzielle Erstattung ist, dass bei der betroffenen Person dem Grunde nach ein regulärer Anspruch auf Haushaltshilfe besteht. Gesetzlich erfolgt die Erstattung der Aufwendungen längstens für 4 Wochen.

Kein Erstattungsanspruch besteht hingegen, wenn bereits ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. In solchen Situationen greifen vorrangig die Leistungen der Pflegeversicherung. Ein Anspruch entfällt ebenfalls, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Weiterführung des Haushalts übernehmen kann.

Fahrtkosten und Verdienstausfall im Detail

Übernehmen Angehörige bis zum 2. Grad die Aufgaben, zahlt die Krankenkasse keinen Stundenlohn für die erbrachte Arbeit. Erstattungsfähig sind jedoch die nachgewiesenen Nebenkosten.

Ein fester Kilometersatz für Fahrten ist in § 38 Abs. 4 SGB V nicht gesetzlich festgeschrieben. In einer Beispielrechnung ergeben sich bei bewilligten 10 Werktagen mit 3 Stunden täglich und einer einfachen Wegstrecke von 18 km insgesamt 360 km (berechnet aus 10 Fahrtenpaaren à 36 km).

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Beim Verdienstausfall ist ebenfalls kein gesetzlicher Höchstbetrag festgelegt. Müssen Angehörige für die Hilfe unbezahlten Urlaub nehmen, gleicht die Kasse das entgangene Nettoeinkommen aus. In einem Berechnungsbeispiel führen 30 unbezahlte Freistellungsstunden zu einem Nettoausfall von 390 Euro, der geltend gemacht werden kann.

Vorgaben für Anträge und Belege

Im Rahmen von Fahrtkostenerstattungen verlangen Krankenkassen konkrete Nachweise. Grundsätzlich werden nur medizinisch notwendige Fahrten zur nächsten erreichbaren Behandlungsmöglichkeit erstattet, wie etwa das Vorgehen bei der DAK Gesundheit exemplarisch zeigt. Dabei sind öffentliche Verkehrsmittel vorrangig zu nutzen; erstattet wird der Ticketpreis unter Einberechnung möglicher Vergünstigungen.

Erfolgt die Anreise mit dem privaten Pkw, müssen die einfache Strecke in km sowie die Höhe des Fahrpreises angegeben werden. Dem Erstattungsantrag sind die jeweiligen Fahrkarten sowie der Verordnungsvordruck Muster 4 des behandelnden Arztes beizufügen.

Gesetzliche Zuzahlung und Rechtsmittel

Für volljährige Versicherte fällt bei Inanspruchnahme der Haushaltshilfe die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Die Zuzahlung ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.

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Entscheidet die Krankenkasse negativ über den Antrag oder kürzt die eingereichten Beträge, können Betroffene rechtlich dagegen vorgehen. Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Bescheid beträgt 1 Monat.

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