Heimstaden, Kapitalzufluss

Heimstaden stoppt Kapitalzufluss: Berlin gilt wegen EnteignungsplÀnen als nicht investierbar

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 23:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Wohnungskonzern hĂ€lt Kapital zurĂŒck; mögliche EntschĂ€digungsregeln und ein geplantes Bundesgesetz prĂ€gen die Debatte.
Ein modernes WohngebÀude in Berlin bei bewölktem Himmel, das die Dichte und Architektur stÀdtischer Wohnanlagen verdeutlicht. Illustration mit AI erstellt.

Der schwedische Wohnungskonzern Heimstaden Bostad hĂ€lt frisches Kapital fĂŒr Deutschland zurĂŒck und stuft das Land angesichts der Berliner PlĂ€ne zur Vergesellschaftung großer ImmobilienbestĂ€nde als nicht mehr investierbar ein.

Solange der Berliner Senat die Enteignung großer Wohnungsunternehmen verfolge, werde es keinen neuen Kapitalzufluss in den deutschen Markt geben, erklĂ€rte Co-Chief-Executive-Officer Christian Fladeland. Zugleich halte er eine tatsĂ€chliche Umsetzung der PlĂ€ne fĂŒr sehr unwahrscheinlich und verwies auf eine mögliche KlĂ€rung durch Gerichte oder auf Bundesebene.

Die AnkĂŒndigungen aus der Hauptstadt belasten das schwedische Unternehmen spĂŒrbar. Heimstaden besitzt in Berlin rund 20.000 Wohnungen mit einem geschĂ€tzten Gesamtwert von etwa 5 Mrd. Euro, was rund 15 Prozent des gesamten Konzernportfolios ausmacht.

Nach Berechnungen des Unternehmens könnte das Vorhaben etwa die HÀlfte dieses Berliner Bestands treffen, was einem Volumen von rund 2,5 Mrd. Euro entspricht.

Sollte eine gesetzliche EntschĂ€digung lediglich bei 60 Prozent des Marktwerts liegen, drohe Heimstaden ein Verlust von rund 1 Mrd. Euro auf die Berliner Liegenschaften. Am Kapitalmarkt sorgte die Entwicklung bereits fĂŒr Druck: Die Hybridanleihe von Heimstaden fiel von rund 98 Cent im August auf 82,5 Cent.

Berliner Fahrplan und betroffene Wohnungskonzerne

Das Vorhaben des Landes Berlin sieht vor, BestĂ€nde von ImmobilieneigentĂŒmern mit mehr als 10.000 Wohneinheiten zu enteignen, wobei den Unternehmen ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen zugestanden werden soll. Der parlamentarische Zeitplan sieht vor, dass das Abgeordnetenhaus das entsprechende Gesetz im Jahr 2028 verabschiedet. Die eigentlichen Enteignungen sollen nach diesem Plan ab 2029 greifen.

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Neben Heimstaden betrifft die Maßnahme auch andere große Konzerne der Branche, darunter Vonovia, Covivio und Grand City Properties. Insgesamt stehen rund 150.000 Wohnungen im Raum.

Analysten werten die PlĂ€ne mit gemischten Erwartungen: Barclays-Analyst Paul May hielt in einer Notiz vom 19. Oktober fest, dass das Vorhaben zwar langsamer und kleiner ausfalle als vorangegangene EntwĂŒrfe, das Risiko fĂŒr Investoren jedoch real bleibe.

Bloomberg-Intelligence-Analystin Tolu Alamutu stufte eine Enteignung zwar als unwahrscheinlich ein, verwies jedoch darauf, dass allein die anhaltende politische Debatte die Immobilienbewertungen senken und den finanziellen Handlungsspielraum der betroffenen Gesellschaften einschrÀnken könne.

Gegenwind aus dem Bund und rechtliche Debatten

Auf bundespolitischer Ebene formiert sich Widerstand gegen die Berliner Bestrebungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte laut einem Bericht vom 25. Oktober 2026 die Eckpunkte eines Investitionsschutzgesetzes vor, das Vergesellschaftungen auf Landesebene deutlich erschweren soll.

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Der Bund plant darin drei Kernanforderungen: Eine EntschĂ€digung dĂŒrfe ausschließlich zum vollen Verkehrswert auf Basis eines Gutachtens geleistet werden, die Zahlung mĂŒsse unmittelbar in bar erfolgen, und das Vorhaben mĂŒsse nachweislich als zwingendes letztes Mittel erforderlich sein.

Berechnungen des Verfassungsjuristen Matthias Herdegen beziffern die finanzielle Belastung fĂŒr das Land Berlin bei einer EntschĂ€digung zum vollen Verkehrswert auf etwa 24 bis 28 Mrd. Euro. Selbst eine auf 16 Mrd. Euro gedeckelte Summe entsprĂ€che bereits mehr als einem Drittel des Berliner Jahresbudgets.

Kritik an den Bundeseckpunkten kam von der Linken: Deren Sprecherin Caren Lay bezeichnete das vorgehen des Bundesinnenministers als juristisches Himmelfahrtskommando, wĂ€hrend Parteichef Luigi Pantisano eine Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesinitiative ankĂŒndigte.

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