Hinterbliebenenrente, Freibetrag

Hinterbliebenenrente: Freibetrag auf 1.122,53 Euro angehoben

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 18:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Juli steigen Witwenrenten um 4,24 Prozent, der Freibetrag auf 1.122 Euro. Ein Urteil klärt über steuerliche Verluste auf.

Witwenrente 2026: Höhere Bezüge und neue Freibeträge im Überblick
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner, Füllfederhalter und Finanzdokumenten zur Rentenplanung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Juli steigen die Bezüge für Witwen und Witwer um 4,24 Prozent. Parallel dazu hat der Gesetzgeber den Einkommensfreibetrag auf 1.122,53 Euro monatlich angehoben. Für jedes Kind mit Waisenrentenanspruch kommen weitere 238,11 Euro hinzu.

Wer arbeitet, muss genau rechnen

Die neuen Freibeträge betreffen vor allem berufstätige Hinterbliebene. Liegt das Nettoeinkommen über der Grenze von 1.122,53 Euro, werden 40 Prozent des überschüssigen Betrags von der Rente abgezogen.

Auch andere Parameter haben sich geändert: Die Altersgrenze für die große Witwenrente liegt nun bei 46 Jahren und sechs Monaten. Die Zurechnungszeit für Neurentner endet 2026 mit 66 Jahren und drei Monaten.

Steuerverluste helfen nicht bei der Rente

Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus Februar 2024 zeigt, wo die Fallstricke liegen. Das Gericht bestätigte eine Rückforderung von über 12.600 Euro – weil die Klägerin steuerliche Verluste auf die Rentenberechnung übertragen wollte.

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Die Richter stellten klar: Für die Rentenberechnung zählt das sozialrechtliche Einkommen, nicht der Steuerbescheid. Ein steuerlicher Verlustvortrag bleibt bei der Rentenkürzung außen vor. Das Sozialrecht definiert Gewinn strikt anders als das Steuerrecht.

Politischer Streit um Rentensplitting

Die Alterssicherungskommission hat im Juni Empfehlungen vorgelegt – darunter die Prüfung eines verpflichtenden Rentensplittings. Das wäre eine grundlegende Reform der Hinterbliebenenversorgung.

Die Zahlen zeigen die Dramatik: Eine Witwe käme ohne Splitting auf 2.253 Euro Bruttorente, mit Pflicht-Splitting nur auf 1.488 Euro – eine Differenz von 765 Euro. Aktuell bleibt das Splitting freiwillig, die Entscheidung ist dann aber bindend.

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Auch die Minijob-Debatte kochte hoch. Experten empfahlen die Abschaffung der Rentenversicherungsbefreiung für Minijobs. Kanzler Merz stellte klar: Das ist nicht geplant. Seit Juli können Minijobber aber einmalig zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren.

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