Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln
27.06.2026 - 03:04:18 | boerse-global.de
Ein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ existiert in Deutschland nicht. Trotzdem sind Arbeitgeber bei steigenden Temperaturen zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 gibt dabei den Takt vor – mit einem klaren Stufenmodell.
Drei Stufen der Hitze-Pflicht
Bis 26 Grad Celsius gilt der Arbeitsraum als normal. Steigt die Temperatur darüber, müssen Arbeitgeber Abkühlungsmaßnahmen prüfen – etwa Jalousien oder nächtliches Lüften.
Ab 30 Grad wird es ernst: Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, wirksame Maßnahmen umzusetzen. Erreicht die Raumtemperatur 35 Grad, ist der Raum ohne zusätzlichen Schutz wie Luftduschen oder Kühlpausen nicht mehr für die Arbeit geeignet.
Verstöße können teuer werden: Bußgelder bis zu 30.000 Euro sind möglich.
Getränke und Ventilatoren: Was erlaubt ist
Klassische Schutzmaßnahmen umfassen Jalousien, Lüften in der Nacht und lockere Kleiderordnung. Vorsicht bei Ventilatoren: Die IG Metall warnte Mitte Juni vor deren unsachgemäßen Einsatz in Großraumbüros. Sie wirbeln Staub auf und verursachen Zugluft.
Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber zudem Getränke bereitstellen. Leitungswasser reicht aus. Wer allerdings seit mindestens drei Jahren Kaffee oder Mineralwasser ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt bekommt, hat darauf einen Rechtsanspruch – durch sogenannte betriebliche Übung.
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Wirtschaft: Ein Hitzetag kostet 431 Millionen Euro
Die direkten Kosten einzelner Hitzetage sind überschaubar. Ein Experte des Ifo-Instituts bezifferte sie auf rund 431 Millionen Euro pro Tag – etwa 0,01 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Langfristig wird es teurer: Investitionen in Klimaanlagen und flexible Arbeitszeitmodelle, etwa im Baugewerbe, werden nötig.
Gewerkschaften fordern EU-weite Regeln
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) drängt auf strengere Standards. Am 25. Juni 2026 forderte der Verband ein EU-weites Recht auf bezahlte Abkühlpausen – ohne Lohnverlust, angelehnt an Modelle aus dem Profisport. Hintergrund: ein deutlich erhöhtes Risiko für arbeitsbedingte Todesfälle bei extremen Temperaturen.
Besondere Schutzpflichten und Mitbestimmung
Für bestimmte Gruppen gelten strengere Regeln. Bei Schwangeren liegt die Grenze bereits bei 26 Grad. Auch für Jugendliche und gesundheitlich Beeinträchtigte ist eine Einzelfallprüfung nötig. Für Außenarbeitsplätze gilt seit 2025 die spezifische Regelung ASR A5.1.
Der Betriebsrat hat bei Hitzeschutzmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz). Das betrifft Gleitzeitregelungen oder technische Kühlsysteme. In Krankenhäusern gibt es zwar Muster-Hitzeschutzpläne des Bundesgesundheitsministeriums – deren verbindliche Umsetzung und Finanzierung ist aber oft noch ungeklärt.
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